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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014
7 O 1088/13 -

Land haftet für unerlaubtes Kopieren von DVDs durch einen Lehrer

Lehrer verstößt mit Kopieren von DVDs gegen das Urheberrecht

Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 Euro zahlen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg und verurteilte das Land weiterhin dazu, es zu unterlassen, in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um einen beim Land beschäftigten Lehrer, der als Leiter einer Kreismedienstelle im Bereich Aschersleben eingesetzt war. In dieser Funktion bestellte der Lehrer 36 DVDs zur Ansicht. Die DVDs enthielten Filme für den Schulunterricht, etwa zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane etc. Die DVDs kopierte der Lehrer für den Bestand der Kreismedienstelle und sandte die Originale zurück, ohne sie käuflich zu erwerben.

Land haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen für Handeln des Lehrers

Nach Überzeugung des Landgerichts Magdeburg hat der Lehrer damit gegen das Urheberrecht verstoßen, indem er die DVDs unerlaubt kopierte. Für dieses Handeln haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen das Land Sachsen-Anhalt, bei dem der Lehrer beschäftigt ist.

Lehrer zu Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt

Der Lehrer selbst wurde bereits in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz zu einer Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt. Ob das Land das aufgrund des Zivilurteils zu zahlenden Geld von dem Lehrer zurückfordern wird, ist nicht bekannt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2014
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 18205 Dokument-Nr. 18205

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Kommentare (1)

 
 
Karl-Ulrich Meyn schrieb am 15.05.2014

Da die Länder- nicht nur Sachsen-Anhalt- letztlich erwarten, dass Lehrer privates Geld in Unterrichtsvorbereitungen stellen (z.B. Arbeitszimmer stellen die Länder nur ausnahmsweise zur Verfügung, Computer einschließlich Papier, Toner usw, müssen die Lehrer selbst bezahlen usw., usw.), ist das Verhalten des Lehrers zwar nicht zu billigen aber sehr gut zu verstehen. Der Druck auf 2pädagogische" Höchstleistungen wird nämlich immer größer.

Prof. Dr. jur. Karl-Ulrich Meyn

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