wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.06.2014
BVerwG 10 C 7.13 -

Kein neues Asylverfahren bei ausländischer Flüchtlings­an­erkennung

Bereits erfolgte Flüchtlings­an­erkennung in anderem Staat schließt erneuten Flüchtlingsschutz oder Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland aus

Ein Ausländer, der in einem anderen Staat bereits als Flüchtling anerkannt worden ist, kann in Deutschland nicht erneut Flüchtlingsschutz oder den Status eines subsidiär Schutzberechtigten beanspruchen. Ein erneuter Asylantrag ist unzulässig. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Staatsangehöriger von Somalia, der im August 2010 in Deutschland seine Anerkennung als Asylberechtigter beantragte. Von ihm waren keine verwertbaren Fingerabdrücke zu erlangen und er kam auch der Aufforderung nicht nach, innerhalb eines Monats schriftliche Angaben zu seinem Reiseweg zu machen. Daraufhin stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mit Bescheid vom Oktober 2010 fest, dass der Asylantrag wegen Nichtbetreibens des Verfahrens als zurückgenommen gilt und stellte das Asylverfahren ein. Im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens erfuhr das Bundesamt, dass der Kläger bereits im April 2009 in Italien Asyl beantragt hatte und ihm dort der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war. Die Vorinstanzen hielten die Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens für rechtswidrig und eine Berücksichtigung der bekannt gewordenen ausländischen Anerkennungsentscheidung im anhängigen Verfahren nicht für möglich.

Hilfsantrag des Klägers auf Gewährung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes wegen ausländischer Flüchtlingsanerkennung unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die ergangenen Urteile geändert und die Klage abgewiesen. Das Bundesamt hat das Verfahren mit Recht eingestellt, da der Kläger die von ihm geforderten schriftlichen Angaben zu seinem Reiseweg innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht gemacht hatte. Zu entsprechenden Auskünften war er verpflichtet, da die festgestellten Veränderungen seiner Fingerkuppen Zweifel am ernsthaften Betreiben des Verfahrens begründeten (§§ 32, 33 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz). Der Hilfsantrag des Klägers auf Gewährung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes war wegen der ausländischen Flüchtlingsanerkennung nach § 60 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz unzulässig. Denn ein Ausländer, der in einem anderen Staat bereits als Flüchtling anerkannt worden ist, kann in Deutschland nicht erneut Flüchtlingsschutz oder den Status eines subsidiär Schutzberechtigten beanspruchen.

Kläger steht Abschiebungsschutz aufgrund der ausländischen Anerkennung bereits zu

Das Begehren auf nationalen Abschiebungsschutz war zurückzuweisen, weil dem Kläger aufgrund der ausländischen Anerkennung bereits Abschiebungsschutz in Bezug auf sein Herkunftsland Somalia zusteht (§ 60 Abs. 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 13.12.2011
    [Aktenzeichen: RO 7 K 10.30468]
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.01.2013
    [Aktenzeichen: 20 B 12.30347]
Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anerkennung | Asyl | Asylantrag | Flüchtlinge | Flüchtlingsanerkennung | Flüchtlingsschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18351 Dokument-Nr. 18351

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18351

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Feodora schrieb am 18.06.2014

Entlich mal ein "NEIN". Also ab zurück nach Italien.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH