wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2015
S 1 U 2709/14 -

Gesundheitliche Störungen an Hals- und Lendenwirbelsäule eines Polsterers können nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Arbeitstechnische Voraussetzungen für Anerkennung einer Berufskrankheit nicht gegeben

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die gesundheitlichen Beschwerden eines Polsterers an seiner Hals und Lendenwirbelsäule nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können.

Der 1959 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben 24 Jahre lang als Polsterer bei einem Möbelhersteller beschäftigt. Dabei musste er Möbelstücke und sonstige Arbeitsgegenstände mit Gewichten zwischen 10 und 40 kg heben und tragen. Im Jahr 2013 unterzog er sich zwei Bandscheibenoperationen an der Halswirbelsäule. Seine Lendenwirbelsäule wies nach aktenkundigen Röntgenaufnahmen normal weite Zwischenwirbelräume und eine angedeutete Bandscheibenvorwölbung im Segment L 4/5 auf. Seinen Antrag auf Feststellung von Gesundheitsstörungen an der Hals- und Lendenwirbelsäule als Berufskrankheiten lehnte die Berufsgenossenschaft ab.

Sozialgericht verneint Vorliegen einer Berufskrankheit

Die hiergegen erhobene Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe ohne Erfolg. In Bezug auf die streitige Feststellung von Veränderungen der Halswirbelsäule als Berufskrankheit erfülle der Kläger bereits die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht. Denn es sei weder vorgetragen noch erwiesen, dass er Lasten mit einem Mindestgewicht von 50 kg auf der Schulter mit gleichzeitig nach vorn und seitlich erzwungener Kopfbeugehaltung und maximaler Anspannung der Nackenmuskulatur und Verdrehung der Halswirbelsäule getragen habe. In Bezug auf die Veränderungen der Lendenwirbelsäule fehle es an einem so genannten belastungskonformen Schadensbild. Denn der radiologisch nachgewiesene Befund mit normal weiten Zwischenwirbelräume und einer nur gering ausgeprägten Vorwölbung in einem Bandscheibenfach stelle einen altersentsprechenden Normalbefund dar. Gegen die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs dieser Veränderungen mit beruflichen Belastungen spreche überdies der Umstand, dass nach den Angaben des Klägers Wirbelsäulenbeschwerden bereits zeitlich unmittelbar nach Aufnahme seiner Tätigkeit als Polsterer erstmals aufgetreten seien, außerdem die Tatsache, dass die Veränderungen an der Halswirbelsäule deutlich stärker ausgeprägt seien als an der Lendenwirbelsäule.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2015
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berufsgenossenschaft | Berufskrankheit | Halswirbelsäule | Polstermöbel | Sofa | Couch

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20620 Dokument-Nr. 20620

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20620

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH