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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 12.03.2015
1 K 1032/14 -

Mitwirken eines Polizisten in "scripted-reality"-Sendungen von RTL schadet nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung

Genehmigung für Nebentätigkeit in Fernsehproduktion zu Unrecht verweigert

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Polizisten zu Unrecht die Genehmigung für eine Nebentätigkeit bei einer Fernsehproduktion verweigert wurde.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Mitarbeit in "scripted-reality"-Sendungen wie den RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" schade nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, solange der Kriminalhauptkommissar sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe. Die gelegentliche Einblendung außerhalb des gespielten "Hauptgeschehens" gewährleiste die Abgrenzung zum fiktiven Teil der Sendungen.

Einstellung der Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Produktionsfirmen einzelner "scripted-reality"-Formate hier unerheblich

Der Polizeibeamte habe auch früher schon mit Genehmigung seines Dienstherrn an vergleichbaren TV-Formaten mitgewirkt. Unerheblich sei, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales die Zusammenarbeit mit Produktionsfirmen bestimmter "scripted-reality"-Formate eingestellt habe. Denn es müsse zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und der Teilnahme eines einzelnen Beamten an solchen Sendungen unterschieden werden. Hier gehe es nicht um die Außendarstellung der gesamten Polizei. Falls sich das betreffende Format so wandele, dass eine Beeinträchtigung des Ansehens der öffentlichen Verwaltung zu befürchten sei, könnte die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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