wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2014
26 U 88/13 -

Unzureichende Aufklärung über Wund­infektions­risiko - Keine Haftung des Krankenhauses bei mutmaßlicher Zustimmung des Patienten

Patient hätte voraussichtlich auch nach hinreichender Aufklärung über Wund­infektions­risiko in Operation eingewilligt

Wird ein Patient über Wund­infektions­gefahren nicht hinreichend aufgeklärt, haften das Krankenhaus und der behandelnde Arzt nicht, wenn feststeht, dass der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1967 geborene Kläger aus Brilon ließ im September 2010 im beklagten Krankenhaus in Brilon eine Nabelhernie (sogenannter Nabelbruch) ambulant operieren. Es erfolgte eine offene Nabelhernien-Operation nach Spitzy, die der mitverklagte Arzt durchführte. Wenige Tage nach der Operation trat eine Wundinfektion auf, die noch zweimal zwecks Sekundärheilung geöffnet werden musste. Der Kläger war der Auffassung, dass die Operation unter Missachtung geltender Hygienevorschriften und zudem in der Schnittnaht nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sei. Außerdem sei er über Behandlungsalternativen und das Wundinfektionsrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Von den Beklagten hat er deswegen Schadensersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro und - wegen anhaltender Bewegungseinschränkungen - einen Haushaltsführungsschaden von monatlich ca. 110 Euro.

OLG verneint Vorliegen eines Behandlungsfehlers

Das Schadensersatzbegehren des Klägers blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm konnte nach dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen keinen Behandlungsfehler feststellen. Die Nabelhernien-Operation sei indiziert und ordnungsgemäß durchgeführt worden. Dass die Wundinfektion des Klägers auf einem Verstoß der Beklagten gegen Hygienestandards beruhe, sei nicht bewiesen. Dass sie auf einen Krankenhauskeim zurückzuführen sei, sei spekulativ.

Verweis auf fehlende Informationen über Behandlungsalternativen bleibt ohne Erfolg

Ohne Erfolg rüge der Kläger, dass er nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. Über Behandlungsalternativen habe er nicht aufgeklärt werden müssen, weil die gewählte Behandlungsmethode in seinem Fall vorzugswürdig gewesen sei. Nach den Ausführungen des Sachverständigen wäre ein endoskopisches Verfahren mit höheren Risiken behaftet gewesen und habe keine gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative dargestellt. Deswegen habe es dem Kläger nicht als Behandlungsalternative vorgestellt werden müssen.

Kläger kann Entscheidungskonflikt nicht plausibel darlegen

Unzureichend aufgeklärt worden sei der Kläger zwar über das Wundinfektionsrisiko der Operation. Für eine ordnungsgemäße Aufklärung des Klägers insoweit seien die Beklagten beweisfällig geblieben. Hieraus folge aber keine Haftung der Beklagten, weil der Kläger in die Operation auch nach einer hinreichenden Aufklärung über das Wundinfektionsrisiko eingewilligt hätte. Einen Entscheidungskonflikt habe der Kläger insoweit nicht plausibel darlegen können. Die durchgeführte Operation sei nach den Angaben des Sachverständigen die einzige Möglichkeit zur Behebung des Nabelbruchs gewesen, ein Abwarten hätte dazu geführt, dass sich der Bruch und die schmerzhaften Beschwerden vergrößert hätten. Angesichts des bestehenden Behandlungsdrucks hätte sich der Kläger auch bei Kenntnis des Wundinfektionsrisikos zu dem relativ kleinen ambulanten Eingriff entschlossen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arztrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20763 Dokument-Nr. 20763

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Rudolph schrieb am 17.03.2015

Es handelt sich hier um einen Fall der im Zivilrecht im § 630 h BGB als Beweislastumkehr geregelten hypothetischen (nicht mutmaßlichen) Einwilligung. Im Strafrecht ist die Übernahme dieser Rechtsfigur (im Gegensatz zur mutmaßlichen Einwilligung) umstritten.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH