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Landgericht Kleve, Urteil vom 17.03.2006
170 Kls 1/05 -

Hohe Haftstrafen wegen Totschlags an zwei Bäckern

In einem umfangreichen Mordprozess, der aus Sicherheitsgründen in einem Gerichtsgebäude in Düsseldorf stattfinden musste, hat die großen Jugendkammer des Landgerichts Kleve nach 35 Verhandlungstagen das Urteil verkündet.

Wegen der am 21.08.2004 in einer Bäckerei an der Herzogstraße in Kleve erfolgten Tötung von zwei Männern wurden alle fünf aus einer kurdischen Großfamilie stammenden Angeklagten (3 Brüder und 2 Söhne) zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt:

• Der inzwischen 43 Jahre alte Schütze (ein Maurer aus Kleve) wurde wegen Totschlags in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Gesamt- Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

• Sein Bruder, der heute 46 Jahre alte Imbissbetreiber aus Emmerich wurde wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamt- Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

• Der ebenfalls 46 Jahre alte Geschäftsmann aus Kleve wurde wegen Beihilfe zum Totschlag in 2 Fällen zu einer Gesamt - Freiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Die beiden Söhne, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt waren, nämlich der heute 18-jährigen Sohn des Imbissinhabers aus Emmerich und der derzeit 21-jährige Sohn des Maurers aus Kleve hat die Jugendkammer jeweils wegen Beihilfe zum Totschlag in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Einheits-Jugendstrafe von je 2 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Die Opfer sind zwei kurdische Brüder, die zur Tatzeit 36 und 26 Jahre alt waren und eine Bäckerei an der Herzogstraße in Kleve betrieben bzw. dort arbeiteten.

Der nun verurteilte Imbissbetreiber und der getötete 36-jährige Bäcker waren nach den Feststellungen des Landgerichts ab etwa 2001 Geschäftspartner. Sie betrieben gemeinsam eine Bäckerei in Emmerich, später die Bäckerei an der Herzogstraße in Kleve. Als die Partnerschaft scheiterte, setzte das Tatopfer den Betrieb der Bäckerei allein - unter Mithilfe von Familienangehörigen - fort. Da der heute 46-jährige Angeklagte viel Geld investiert hatte, machte er Forderungen gegen seinen früheren Geschäftspartner geltend. Dieser räumte ein, Geld zu schulden; über die Höhe der Forderung war man sich jedoch uneins. Im Raume standen Beträge in einer Größenordnung von 30.000 EURO. Den zahlreichen Zahlungsaufforderungen seitens der Familie des 46-Jährigen kam das spätere Tatopfer nicht oder nur schleppend nach. In den Streit wurden auf beiden Seiten Familienangehörige einbezogen. Am Abend des 21.08.2004 begaben sich zunächst die beiden 46-jährigen Angeklagten und eine weitere Person zur Bäckerei an der Herzogstraße. Als sich beide Opfer dort ebenfalls einfanden, begann eine heftige Schlägerei. Es kamen die 3 weiteren Angeklagten hinzu. Der heute 43-Jährige schoss drei mal auf den Bäcker und traf ihn unter anderem am Hinterkopf. Die Schüsse waren tödlich. Auf den 36-jährigen Bruder des Getöteten gab der 43-jährige Angeklagte 5 Schüsse ab, von denen 3 trafen. Das Opfer starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Neben dem Schützen hat die Jugendkammer auch den Imbissbetreiber als Mittäter (und nicht nur als Gehilfen) bei den beiden Totschlagshandlungen angesehen und zwar im Hinblick auf die gemeinschaftliche Absprache, das arbeitsteilige Vorgehen und den gemeinsamen Willen zum Taterfolg. Mordmerkmale - insbesondere niedrige Beweggründe - waren nicht mit der erforderlichen Sicherheit einem einzelnen Täter individuell zuzuordnen.

Beim dritten Bruder hat sich die vom psychiatrischen Sachverständigen bestätigte schwere Erkrankung strafmildernd ausgewirkt.

Bei den beiden Söhnen wurde ihre, die Väter stützende Präsenz am Tatort und ihre Bereitschaft, die Tatwaffe wegzuschaffen, als Beihilfe zu beiden Tötungsdelikten gewertet.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 6/2006 vom 21.03.2006 des Landgerichts Kleve

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