wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2015
10 O 211/14 -

Klage eines Geschäftsmanns auf 1,8 Millionen Euro wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls vor einem Hotel abgewiesen

Bürgersteig muss nicht in voller Breite von Schnee geräumt werden

Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Geschäftsmanns auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls abgewiesen. Nach den Auslegungen des Gerichts war nicht zweifelsfrei feststellbar, dass sich der Unfall tatsächlich auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines Fußgängers, der behauptet, sich bei einem Unfall in Berlin-Mitte am 20. Januar 2014 eine Oberschenkelfraktur zugezogen zu haben. Der Geschäftsmann machte geltend, er habe einen Hotelgast besuchen wollen und sei auf dem trotz Glätte nicht gestreuten Bürgersteig einer Straße, die an dem von der Beklagten als Hotel genutzten Grundstück liegt, gestürzt. Er nahm die Beklagte auf Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Anspruch. Der Mann erhob zunächst Teilklage auf Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages von 10.000 Euro. Die Beklagte begehrte im Wege der Widerklage die Feststellung, dass dem Kläger aus diesem Unfall insbesondere kein Schaden in Form von entgangenem Gewinn in Höhe von 1,8 Millionen Euro entstanden sei, wie vorprozessual von ihm behauptet worden sei, und dass ihm auch im Übrigen kein weitergehender Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch zustehe.

Unfallort unklar - Gericht weist Schadensersatzklage ab

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab und gab der Widerklage der Beklagten in Form der sogenannten negativen Feststellungsklage statt. Dem Kläger stehe weder Schmerzensgeld in der geforderten Höhe noch Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus dem Unfallgeschehen noch sonstiger Schadensersatz zu. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe sich das Gericht nicht davon überzeugen können, dass der Kläger in einem Bereich auf dem Bürgersteig gestürzt sei, für den die Beklagte verkehrssicherungspflichtig gewesen sei. Aus den Vorschriften des Berliner Straßenreinigungsgesetzes ergebe sich, dass der Bürgersteig nicht in voller Breite von Schnee geräumt bzw. bei Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden müsse. Nach Vernehmung der benannten Zeugen – dem Rettungssanitäter, der die Erstbehandlung durchgeführt hatte, dem Geschäftspartner des Klägers, der in dem Hotel gewartet hatte, und einer Angestellten von der Rezeption – und der persönlichen Anhörung des Klägers sei nicht mit der hinreichenden Sicherheit festgestellt worden, dass sich der Unfall auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet habe. Infolgedessen komme es auf die weiteren streitigen Umstände, insbesondere den Umfang der erlittenen körperlichen Schäden und die Höhe der weiteren vorprozessual geltend gemachten Schäden, nicht an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2015
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21320 Dokument-Nr. 21320

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21320

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH