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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016
- 9 AZR 145/15 -
Schriftformerfordernis: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend
Elternzeitverlangen erfordert strenge Schriftform
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Wer
Klägerin hält Kündigung für unwirksam
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfall war als Rechtsanwaltsfachangestellte bei dem beklagten Rechtsanwalt beschäftigt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15. November 2013. Im Kündigungsrechtsstreit machte die Klägerin geltend, sie habe dem Beklagten nach der Geburt ihrer Tochter per
Mitteilung über Elternzeit per Telefax nicht wirksam
Die Revision des Beklagten hatte vor dem Bundearbeitsgericht Erfolg. Das Arbeitsverhältnis wurde durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.01.2015
[Aktenzeichen: 9 Sa]
- BAG zum Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 9 AZR 461/11]) - Lebenspartnerschaft kein Grund für Kündigung während der Elternzeit
(Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 19.06.2012
[Aktenzeichen: Au 3 K 23.266])
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Dokument-Nr. 22592
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