wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 15.12.2016
5 K 983/14 -

Schwerlastverkehr in Ortsdurchfahrt unzumutbar

Ablehnung von Beschränkungen zum Schutz vor Lärm durch Schwerlastverkehr rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Ablehnung, den Schwerlastverkehr auf der B 169 in der Ortsdurchfahrt Klein Oßnig zu beschränken, aufgehoben und den Landrat des Landkreises Spree-Neiße als zuständige Straßen­verkehrs­behörde verpflichtet, über den Antrag einer Anwohnerin auf Lärmschutz erneut zu entscheiden.

Anlass des Rechtsstreits war die starke Verkehrsbelastung in der von Wohnhäusern gesäumten Ortsdurchfahrt in Klein Oßnig, einem Ortsteil der Stadt Drebkau. Nach den Zählungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg passieren täglich seit Jahren unverändert rund 11.000 Kraftfahrzeuge, darunter ca. 11 % Lastkraftwagen, diese Ortsdurchfahrt.

Lärmpegel überschreitet Schwelle zur Unzumutbarkeit

Das Verwaltungsgericht Cottbus stellte in der Urteilsbegründung heraus, dass die Schwelle zur Unzumutbarkeit überschritten sei. Die ebenfalls vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg errechneten Lärmpegel von 70,4 dB(A) tags und 63 dB(A) nachts erreichen einen aus Sicht des Grundrechtschutzes kritischen Bereich, der bei etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts liegt. Ferner dürfe laut Gericht nicht unberücksichtigt bleiben, dass die tatsächliche Belastung weit höher liegen dürfte. Die vom Landesbetrieb mitgeteilten Lärmpegel werden anhand der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h errechnet. Ausweislich der Feststellungen der zuständigen Bußgeldstelle wird das Tempolimit in 91 % der Fälle überschritten und damit praktisch nicht eingehalten. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit dürfte im Durchschnitt eher 36 km/h betragen.

Umlenkung des Lkw-Verkehrs über die Autobahnen nicht ausgeschlossen

Die Straßenverkehrsbehörde begründete ihre Ablehnung u.a. damit, dass der Schwerlastverkehr andernfalls nur über die Autobahnen gelenkt werden könnte, ein Autobahnzwang aber unmöglich sei. Diese Argumentation hat das Gericht nicht überzeugt. Nach Auffassung des Gerichts zeigten vielmehr gerade die Vorschriften zur Bekämpfung des Mautausweichverkehrs, dass der Verkehr in bestimmten Fällen auf den Autobahnen gehalten werden solle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Straßenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23865 Dokument-Nr. 23865

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23865

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH