wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.02.2017
VIII R 45/13 -

Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungs­tätigkeit

Für anzuerkennende freiberufliche Tätigkeit muss Unternehmen zur Übersetzung benötigte Sprachen selbst beherrschen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Personen­gesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert, gewerblich tätig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall fertigte die Klägerin - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf technische Übersetzungen spezialisiert ist - technische Handbücher, Bedienungsanleitungen und ähnliche Dokumentationen für ihre Kunden. Die auftragsgemäß geschuldeten Übersetzungen erfolgten regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in solchen Sprachen, die die Gesellschafter der Klägerin nicht beherrschten. Hierfür schaltete die Klägerin Fremdübersetzer ein und nutzte - weil sie Textteile wiederverwenden konnte - ein sogenanntes Translation Memory System, d.h. ein System zur rechnergestützten Übersetzung und Speicherung von Texten.

Während die Klägerin ihre Tätigkeit als freiberuflich im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ansah, war das Finanzamt der Meinung, sie sei gewerblich tätig und erließ für die Streitjahre 2003 bis 2007 Gewerbesteuermeßbescheide. Das nachfolgende Klageverfahren blieb ohne Erfolg.

Defizit bei Sprachkompetenz kann weder durch Einsatz von Translation Memory Systemen noch durch Fremdübersetzer ausgeglichen werden

Der Bundesfinanzhof hat dieses Ergebnis jetzt bestätigt. Dabei betonte er, dass eine freiberufliche Übersetzertätigkeit einer Personengesellschaft nur anzunehmen sei, wenn deren Gesellschafter aufgrund eigener Sprachkenntnisse in der Lage seien, die beauftragte Übersetzungsleistung entweder selbst zu erbringen oder aber im Rahmen einer gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zulässigen Mitarbeit fachlich vorgebildeter Personen leitend und eigenverantwortlich tätig zu werden. Beherrschten die Gesellschafter hingegen die beauftragten Sprachen nicht selbst, könne die Gesellschaft nicht freiberuflich tätig sein. Ein Defizit im Bereich eigener Sprachkompetenz könne grundsätzlich weder durch den Einsatz eines Translation Memory Systems noch durch die Unterstützung und sorgfältige Auswahl eingesetzter Fremdübersetzer ausgeglichen werden, da die Richtigkeit der Übersetzungen nicht überprüft werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: freiberufliche Tätigkeit | Freiberufler | Übersetzung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24358 Dokument-Nr. 24358

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24358

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Peter Kroll schrieb am 09.06.2017

Ist denn ein Richter gewerblich tätig?

Ach nein. Er ist ja unabhängig eingestellt. Bei seinem Brötchengeber.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH