wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 21.06.2011
104 C 321/10 -

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig

Vermieter kann sich spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung vorbehalten

Nach dem Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten kann der Vermieter zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und im Anschluss daran eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung (§ 559 BGB) verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung erfolgte und der Vermieter sich die spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung ausdrücklich vorbehält. Dies hat das Amtsgericht Kerpen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Abschluss von Modernisierungsarbeiten an einer Mietwohnung im September 2009, verlangte der Vermieter von den Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mieter stimmten dem zu. Im Juli 2010 machte der Vermieter wiederum eine Mieterhöhung, diesmal gestützt auf die Modernisierung, geltend. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher, die erhöhte Miete zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhung

Das Amtsgericht Kerpen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf die erhöhte Miete zu, da die Modernisierungsmieterhöhung unzulässig sei. Grundsätzlich stehe einem Vermieter nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme ein Wahlrecht dahingehend zu, eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB zu verlangen. Werde dagegen zunächst eine Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt, sei eine nachträgliche Mieterhöhung nach § 559 BGB nur sehr eingeschränkt möglich.

Ausdrückliche Erklärung eines Vorbehalts

Der Vermieter müsse nach Ansicht des Amtsgerichts bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausdrücklich den Vorbehalt erklären, dass die vorgenommene Modernisierung unberücksichtigt bleibt. Fehlt es an diesem Vorbehalt, so müsse der Mieter das Mieterhöhungsbegehren so verstehen, dass der modernisierte Zustand Basis für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bilden soll. Denn dies sei der Regelfall. An einem solchen ausdrücklichen Vorbehalt habe es gefehlt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2017
Quelle: Amtsgericht Kerpen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2012, Seite: 133
GE 2012, 133
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 802
ZMR 2011, 802

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25043 Dokument-Nr. 25043

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25043

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH