wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015
48 C 176/15 -

Fristlose Kündigung einer Wohnungsmieterin aufgrund "Rache-E-Mail" an Ehefrau des Vermieters

Offenbarung eines außerehelichen Verhältnisses stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar

Versendet eine Wohnungsmieterin an die Ehefrau des Vermieters eine "Rache-E-Mail", weil dieser den Auszug der Mieterin verlangt, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn durch die E-Mail das außereheliche Verhältnis zwischen der Mieterin und dem Vermieter offenbart wird. Darin liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz nach Abschluss eines Mietvertrags im Juni 2014 kam es zwischen dem verheirateten Vermieter und der Mieterin zu einem Verhältnis. Der Vermieter bewohnte zusammen mit seiner Ehefrau eine Wohnung im Haus. Nachdem der Vermieter im Juni 2015 den Auszug der Mieterin verlangte, versendete die Mieterin unter einem anderen Namen und unter Verwendung des Briefkopfs "Deutscher Mieterbund e.V." eine E-Mail an die Ehefrau des Vermieters. In dieser offenbarte sie das außereheliche Verhältnis. Der Vermieter kündigte die Mieterin daraufhin fristlos und erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Gießen entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe nach § 546 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die fristlose Kündigung habe das Mietverhältnis wirksam beendet.

Schwerwiegende Pflichtverletzung aufgrund "Rache-E-Mail"

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Übersendung der E-Mail eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB dargestellt. Die E-Mail habe nur den Zweck gehabt, dem Vermieter Schwierigkeiten zu machen, sich wegen des Räumungsverlangens zu rächen und die Ehefrau des Vermieters zu verletzen. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sei vor diesem Hintergrund unzumutbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2018
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (zt/ZMR 2016, 43/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 43
ZMR 2016, 43

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25715 Dokument-Nr. 25715

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH