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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2018
- 18 K 8955/17 -
Alkoholkonsumverbot der Stadt Duisburg rechtswidrig
Gefahr für Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für zulässigen Erlass eines Alkoholkonsumverbots liegt nicht vor
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es einer Duisburger Bürgerin nicht untersagt ist, in der Duisburger Innenstadt alkoholische Getränke zu konsumieren oder solche Getränke zum Zweck des Konsums mit sich zu führen. Ein entsprechendes Verbot der Stadt Duisburg ist rechtswidrig.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung vom 8. Mai 2017 die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Duisburg" um eine Regelung ergänzt, die es innerhalb eines bestimmten Bereichs der Duisburger Innenstadt verbot, alkoholische Getränke außerhalb von Gaststätten zu konsumieren sowie solche Getränke in der Absicht mit sich zu führen, sie innerhalb dieses Bereichs zu konsumieren. Die Geltung dieser Regelung, die zunächst bis zum 16. November 2017 befristet war, wurde im Anschluss zunächst bis zum 31. März 2018 und sodann bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholkonsum bereits aufgrund anderer Regelungen bußgeldbewehrt verboten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dieses Verbot für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 25948
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