wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
5 AZR 205/17 -

BAG: Rückzahlung von Leistungen des Jobcenters bei verspäteter Lohnzahlung stellt keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar

Keine Freistellung von Rückzahlungspflicht unter Gesichtspunkt des Verzugsschadens

Bekommt ein Arbeitnehmer wegen einer verspäteten Lohnzahlung zunächst Leistungen vom Jobcenter, so stellt die Rückzahlungspflicht der Leistung bei Auszahlung des Lohns keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar. Eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens kommt nicht in Betracht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sein Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 nicht auszahlte, beantragte ein Arbeitnehmer beim Jobcenter Leistungen. Diese bekam er auch bewilligt. Nachdem aber der Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 auszahlte, verlangte das Jobcenter wegen des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit die Leistung in Höhe von ca. 535 Euro zurück. Der Arbeitnehmer beanspruchte daraufhin von seinem Arbeitgeber die Freistellung von der Erstattungsforderung des Jobcenters. Da sich dieser weigerte dem nachzukommen, erhob der Arbeitnehmer Klage.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben Klage statt

Sowohl das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gaben der Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision des Arbeitgebers.

Bundesarbeitsgericht verneint Anspruch auf Freistellung

Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Arbeitgebers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Dem Arbeitnehmer stehe kein Anspruch auf Freistellung der Erstattungsforderung des Jobcenters zu. Ist der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug, schulde er neben Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB auch den Ersatz eines durch den Verzug entstandenen weiteren Schadens gemäß § 288 Abs. 4 BGB. Ein solcher sei dem Arbeitnehmer aber nicht entstanden. Die Erstattungspflicht der Leistung vom Jobcenter und somit der Verlust von Sozialleistungen stelle keinen Schaden dar.

Kreditzinsen oder höhere Steuerbelastung stellen Verzugsschaden dar

Ein Verzugsschaden könne dagegen vorliegen, so das Bundesarbeitsgericht, wenn der Arbeitnehmer zum Bestreiten seines Lebensunterhalts einen Kredit aufnimmt und dafür Zinsen zahlen muss. Auch die durch die verspätete Lohnzahlung verursachte höhere Steuerbelastung stelle einen Verzugsschaden dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 02.12.2014
    [Aktenzeichen: 6 Ca 80/14]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.03.2017
    [Aktenzeichen: 3 Sa 475/14]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Schadensersatzrecht | Sozialrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 1331
BB 2018, 1331
 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 2302
BB 2018, 2302
 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2018, Seite: 1415
DB 2018, 1415
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 2222
NJW 2018, 2222
 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 784
NZA 2018, 784

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27334 Dokument-Nr. 27334

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27334

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
Werner schrieb am 26.04.2019

Das Problem geht ja dank unserer "Rechtssystems" noch viel weiter: Der "Arbeitnehmer" (typisch deutscher Euphemismus) darf nicht mal einfach so die Leistung verweigern wenn der "Arbeitgeber" die vertraglich vereinbarte Zahlung nicht leistet...

In dem Film "Mad Max 3" hat man das Problem effizient gelöst: "Brich den Vertrag und Du drehst am Rad": an diesem Rad waren dann verschiedene Strafen vermerkt (Verbannung, Tod etc).

Nur so ein Tipp :)

Ingrid Okon antwortete am 01.05.2019

ich bin da geübt - AG abgemahnt und Frist gesetzt - 2 Wochen - zahlte er nicht, galt ich als arbeitslos und bekam keine Sperre vom Amt.

Ingrid Okon schrieb am 26.04.2019

Schade, es wäre an der Zeit solche AG endlich zu belangen. Nimmt man sich einen Anwalt, zahlen sie schnell und kommen ungestraft aus der Sache. Habe es schon 4x erlebt. Diese Existenzängste, dieses warten und hoffen, dass der Lohn bald kommt, kann einen Menschen krank machen. Schließlich laufen alle Forderungen weiter. Auch die Arbeitsagentur zahlt erstmal nicht, wenn Anspruch auf ALG I besteht. Habe ich so erlebt.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH