wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2019
1 A 11371/18.OVG -

Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit Stellplätzen rechtswidrig

Stellplätze führen zu unzumutbaren Lärm­beeinträchtigungen für Nachbarn

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich rechtswidrig ist, da die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärm­beeinträchtigungen für einen Nachbarn führen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 erteilte die beklagte Stadt Koblenz dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit 108 Appartements und 68 Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich. Die Kläger sind Eigentümer eines unmittelbar hieran angrenzenden Grundstücks, das mit einem Wohnhaus bebaut ist. Auf ihre Klage hob das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung auf.

Vorhaben verstößt gegen Gebot der Rücksichtnahme

Die hiergegen von der beklagten Stadt und dem Beigeladenen eingelegte Berufung wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurück. Das Vorhaben verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die genehmigten Stellplätze führten nach Anzahl, Lage und Zuwegung zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für die Kläger. Von den 68 genehmigten Stellplätzen seien insgesamt 45 (24 Tiefgaragenstellplätze und 21 oberirdische Stellplätze) über eine Zufahrt zu erreichen, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze der Kläger verlaufe. Bereits aufgrund der neun hiervon im vorderen Bereich des Baugrundstücks genehmigten Stellplätze, die zwischen fünf und 25 Meter vom Wohngrundstück der Kläger entfernt lägen, ergäben sich erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der gebotenen Rücksichtnahme. Zudem werde mit den im mittleren und hinteren Grundstücksbereich gelegenen 36 Stellplätzen - jedenfalls hinsichtlich der Nachtstunden - in den rückwärtigen Ruhebereich des klägerischen Wohngrundstücks eingegriffen. Das erhebliche Störungspotenzial der genehmigten Stellplätze werde verschärft durch die Lage der Zufahrt entlang der Grundstücksgrenze der Kläger in einer Länge von ca. 40 bis 80 Metern. Der Beigeladene habe es im Übrigen in der Hand, die nach der Landesbauordnung notwendigen Stellplätze für die planungsrechtlich an sich nicht zu beanstandende Errichtung des Studentenwohnheims auf seinem Grundstück anderweitig nachzuweisen, etwa durch eine Erweiterung der vorgesehenen Tiefgaragenplätze. Zudem bestünde grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Teil der notwendigen Stellplätze auf anderen Grundstücken nachzuweisen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (kg/pm)

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27496 Dokument-Nr. 27496

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27496

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
Michael Rottach schrieb am 12.06.2019

Wie Krank ist unsere Gesellschaft mit solchen Urteilen.

blubb antwortete am 12.06.2019

Was für eine Frage! Antwort: Sehr gesund!

zitat-elle antwortete am 12.06.2019

Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit wenn man an eine kranke Gesellschaft gut angepasst ist.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH