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Landgericht Leipzig, Urteil vom 05.09.2019
- 8 O 1620/18 -
Klausel in Wohnraummietvertrag zur Tragung von Kosten einer Zwischenablesung anlässlich eines Mietverhältnisendes unzulässig
Unwirksamkeit der Klausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter
Regelt eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, dass der Mieter die Kosten einer Zwischenablesung anlässlich des Endes des Mietverhältnisses zu tragen hat, ist sie wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen eine Vermieterin, weil diese in ihren vorformulierten Wohnraummietverträgen eine
Unwirksamkeit der Klausel zur Kostentragungspflicht einer Zwischenablesung
Das Landgericht Leipzig entschied zu Gunsten des Verbraucherschutzvereins. Die
Geringwertigkeit der Zwischenablesekosten und Abrechnungsgerechtigkeit für Mieter unerheblich
Der Einwand, die Zwischenablesekosten seien geringwertig und eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2019
Quelle: Landgericht Leipzig, ra-online (zt/WuM 2019/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 639 WuM 2019, 639
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Dokument-Nr. 28189
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