wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 14.01.2020
203 C 31/19 -

Absage von Wohnungs­besichti­gungen aufgrund türkisch klingenden Namens begründet Schmerzens­geld­anspruch

Vorliegen einer Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft

Erhält ein Mietinteressent Absagen für Wohnungs­besichti­gungen allein aufgrund seines türkisch klingenden Namens, so liegt eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft vor. Dies begründet einen Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober und November 2018 bewarb sich ein Wohnungssuchender in Berlin bei einem großen Wohnungsunternehmen um die Besichtigung zweier Wohnungen. Bis auf seinen Namen und seine Kontaktdaten gab er im Online-Formular nichts an. Der Mietinteressent erhielt jeweils eine Absage. Da er befürchtete aufgrund seines türkisch klingenden Namens die zwei Absagen erhalten zu haben, bewarb er sich erneut um die Wohnungsbesichtigungen, gab aber diesmal einen deutsch klingenden Namen an. Auf diese Bewerbungen erhielt der Mietinteressent eine Zusage. Er fühlte sich nunmehr diskriminiert und wandte sich mithilfe der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt an das Wohnungsunternehmen. Der Mietinteressent verlangte eine Entschädigung. Da das Unternehmen dies ablehnte, erhob der Mieterinteressent Klage.

Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dem Kläger sei gelungen, Indizien darzulegen und zu beweisen, welche die Vermutung rechtfertigen, dass er allein aufgrund seines türkisch klingenden Namens keine Einladung zu einem Besichtigungstermin erhalten hat. Darin liege eine Diskriminierung wegen seiner ethnischen Herkunft. Er sei weniger günstig behandelt worden, als eine Peron mit deutsch klingendem Namen. Das Gericht stellte zudem klar, dass das vom Kläger durchgeführte Testing-Verfahren im Bereich der Wohnungsmiete ausdrücklich zulässig sei.

Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR

Das Amtsgericht erachtete ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR für angemessen. Zur Begründung führte es an, dass aufgrund der Größe der Beklagten die Diskriminierung besonders schwer wiege, da der Kläger vom Zugang zu einem erheblichen Anteil des Mietwohnungsmarktes in Berlin ausgeschlossen war. Hinzukam, dass die Beklagte nach Erhalt des Schreiben der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt den Kontakt zum Kläger per E-Mail ausgeschlossen hat. Dadurch war er rein tatsächlich nicht in der Lage sich um eine Wohnung bei der Beklagten zu bewerben, da die Wohnungsanfragen online erfolgten. Aus Sicht des Gerichts sei der Kläger damit noch ein weiteres Mal diskriminiert worden, weil er sachlich seine Ansprüche geltend gemacht hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2020, Seite: 336
GE 2020, 336

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28616 Dokument-Nr. 28616

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28616

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH