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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.06.2002
3 U 165/01 -

Immobilienkauf: Mängel am Haus

Der Verkäufer muss den Käufer über nicht erkennbare Mängel aufklären. Dazu gehören z.B. Schimmel und Feuchtigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Das OLG hat in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen.

Vgl. dazu ausführlich: Mängel an Immobilie müssen vor Verkauf offenbart werden

Urteile:

OLG Bamberg, Urt. v. 15.07.2002, Az. 4 U 196/01

OLG Bamberg, Urt. v. 26.06.2002, Az. 3 U 165/01

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2005
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Kaufrecht

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Dokument-Nr.: 2874 Dokument-Nr. 2874

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