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Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.05.2021
2 S 18/19 -

Haftung des Vermieters für Tod eines Mieters wegen Legionellen­infektion setzt Nachweis von kontaminierten Wasser durch Legionellenerreger voraus

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Ehegatten

Stirbt ein Wohnungsmieter an einer Legionellen­infektion, haftet der Vermieter dafür nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Trinkwasseranlage mit dem den Tod verursachten Legionellenerreger kontaminiert ist. Anderenfalls besteht für den Ehegatten kein Schadensersatz- oder Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2015 verstarb ein Wohnungsmieter in Nordrhein-Westfalen an einer Legionelleninfektion. Nachfolgend machte die Ehefrau die Vermieter der Wohnung für den Tod verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie behauptete, dass die Trinkwasseranlage mit Legionellen kontaminiert sei. Ein Sachverständiger stellte in mehreren Wasserproben zwar den Legionellenerreger der Serogruppe 2-14 nach, nicht jedoch den zum Tode des Mieters führenden Erregertyp der Serogruppe 1. Aus diesem Grund wies das Amtsgericht Kempen die Klage der Ehefrau ab. Dagegen richtete sich ihre Berufung.

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Landgericht Kempen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass sich der Ehemann der Klägerin die zu seinem Tod führende Legionelleninfektion durch kontaminiertes Trinkwasser der Mietwohnung zugezogen hat. Denn der Erregertyp der Serogruppe 1 ist nicht aufgefunden worden.

Arbeitsplatz als möglicher Infektionsort

Nach Auffassung des Landgerichts komme auch der Arbeitsplatz des Verstorbenen als Infektionsort in Betracht. Denn dort habe er sich während der Inkubationszeit aufgehalten und zudem habe sich dort eine Kollegin des Verstorbenen ebenfalls eine Infektion mit dem Erreger der Serogruppe 1 zugezogen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2021
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kempen, Urteil vom 12.04.2019
    [Aktenzeichen: 13 C 636/16]
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Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 807
MDR 2021, 807
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 422
WuM 2021, 422

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Dokument-Nr.: 30690 Dokument-Nr. 30690

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