wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 26.07.2022
1125 Ls 362 Js 107777/21 -

"Ärztehopping": Rentner erschleicht sich fast 1000 Fentanyl-Pflaster

Gesamt­freiheits­strafe von 1 Jahr und 7 Monaten auf Bewährung schuld- und tatangemessen

Das Amtsgericht München hat einen 65jährigen Rentner wegen Erschleichen von Betäubungs­mittel­verschreibungen in 21 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit Betrug in 21 tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamt­freiheits­strafe von 1 Jahr 7 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte war im Zeitraum Februar 2016 bis Dezember 2019 Patient bei sieben verschiedenen Ärztinnen und Ärzten im Stadtgebiet Münchens und ließ sich von diesen jeweils Fentanyl-Pflaster verschreiben. Fentanyl-Pflaster werden zur Behandlung starker chronischer Schmerzen eingesetzt. Bei der Behandlung verschwieg der Angeklagte den Ärzten, dass er bereits bei anderen Ärzten Verschreibungen über entsprechende Pflaster erhalten hatte. Gegenüber einer Ärztin gab der Angeklagten zudem an, er benötige einen Vorrat an Pflastern, weil er auf einer Ölplatt-form arbeite und sich nur unregelmäßig in Deutschland aufhalte. Die so erlangten Rezepte löste der Angeklagte auf Kosten seiner Krankenkasse bei verschiedenen Apotheken in München ein. Er erhielt insgesamt 980 Pflaster im Gesamtwert von 20.777,40 Euro mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 22.657,60 mg.

Geständnis des Angeklagten strafmildernd

In der Hauptverhandlung, wie schon bei der Polizei, räumte der Rentner die Vorwürfe ein und begründete sie mit einer Schmerzproblematik, die sich nach einem Eingriff vor sieben Jahren ergeben habe. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts begründete die Verurteilung wie folgt: Im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne spricht für den Angeklagten, dass er sich bereits bei der Polizei (sowie auch später im Rahmen der Hauptverhandlung) vollumfassend geständig eingelassen hat. Weiterhin spricht für den Angeklagten, dass die vorliegenden Erschleichungen von Betäubungsmitteln (zumindest zu Beginn) dazu dienten eine Schmerzbehandlung durchzuführen. Zu Lasten des Angeklagten spricht, dass es sich bei Fentanyl um ein äußerst gefährliches Betäubungsmittel handelt und durch die fortgesetzten Taten ein erheblicher wirtschaftlicher Gesamtschaden entstanden ist. Zu Lasten des Angeklagten war weiterhin einzubeziehen, dass er durch die Taten erhebliche Mengen von Betäubungsmitteln erlangt hat. Die sachkundige Zeugin hat dargelegt, dass die Gesamtmenge von 980 Pflastern ausgereicht hätte, um den Angeklagten für einen Zeitraum von über acht Jahren zu berauschen. In der Gesamtwürdigung und unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, dass die Taten bereits erhebliche Zeit zurückgelegen haben war die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten schuld- und tatangemessen. Die Freiheitsstrafe konnte auch zur Bewährung ausgesetzt werden, da aufgrund des hohen Lebensalters des Angeklagten und der zwischenzeitlichen eingetretenen Betäubungsmittelabstinenz die Einwirkung des Strafvollzuges nicht erforderlich ist, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2022
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Betäubungsmittelstrafrecht | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betäubungsmittel | Drogen | Rauschgift | Bewährung | Erschleichen | Freiheitsstrafe | Geständnis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32080 Dokument-Nr. 32080

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32080

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH