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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022
- 8 C 189/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Keine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist zwar weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, er dient dennoch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein
Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters und bejahte daher einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Zur Ermittlung der ortsüblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2022, 1058/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1058 GE 2022, 1058
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Dokument-Nr. 32336
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