wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Daun, Urteil vom 26.07.2006
3 C 217/06 -

Anwälte können auch für im Vergleichsweg miterledigte Streitgegenstände eine Terminsgebühr verlangen

Zum Gegenstandswert bei Terminsgebühren

Die Terminsgebühr nach Nr.3104 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zu § 2 Abs.2 RVG entsteht auch für solche Gegenstandswerte, die nicht anhängig waren, im Wege des Vergleiches jedoch im Termin mit erledigt wurden. Dies hat das Amtsgericht Daun entschieden.

Der Kläger hat mit der Beklagten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Hieraus wurde dem Kläger für einen Prozess Deckungsschutz gewährt. In diesem Prozess schlossen die dortigen Parteien einen Vergleich, wobei der Vergleich einen Mehrwert hatte. Auch aus diesem Mehrwert verlangt der Prozessbevollmächtigte des Klägers von dem Kläger eine Terminsgebühr.

Der Kläger begehrt von der jetzigen Beklagten, der Rechtschutzversicherung, die Freistellung. Das AG Daun hat der Klage stattgegeben.

Die Beklagte als Rechtschutzversicherung schulde dem Kläger die Freistellung von den restlichen Gebührenansprüchen des ursprünglichen Prozessbevollmächtigen des Klägers, da dieser gegen den Kläger nach §§ 675 Abs.1, 670 BGB in Verbindung mit §§ 2 Abs.2, 13 Abs. 1 RVG in Verbindung mit Nr.3140 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum RVG eine Terminsgebühr aus dem Gesamtgegenstandswert schulde.

Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Vorbemerkung 3 Abs. 3 und der Nr. 3104 Abs.2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG folge nur, dass überhaupt ein Streitgegenstand rechtshängig sein muss, damit die Terminsgebühr anfällt. Wird im Termin ein Vergleich über auch nicht anhängige Streitgegenstände geschlossen, fällt die Terminsgebühr aus dem Gesamtstreitwert und nicht lediglich aus dem Streitwert der anhängigen Sache an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG Daun vom 18.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Anwaltliches Gebührenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rechtsschutzversicherung | RVG | Terminsgebühr

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3275 Dokument-Nr. 3275

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3275

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH