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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.02.2023
- 27 C 137/22 -
"Aufwändig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen
Vorliegen einer harmonischen Gestaltung mit Sitzflächen und kleinem Sandkasten
Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwändig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit überdurchschnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich seit dem Frühjahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine
Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters. Es liege ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2023, 402/rb)
- Flurnische mit Tür sowie beleuchtbare Statuen im Innenhof stellen wohnwerterhöhende Merkmale dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.01.2016
[Aktenzeichen: 65 S 145/15]) - Vorhandensein von Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und Gartenhaus spricht allein nicht für aufwändig gestaltetes Wohnumfeld
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 11.04.2024
[Aktenzeichen: 105 C 226/23])
Jahrgang: 2023, Seite: 402 GE 2023, 402
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Dokument-Nr. 32949
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