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Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 16.10.2023
16 Sa 1733/22 -

Ex-Geschäftsführer der AWO zu Schadensersatz verurteilt

Schadens­ersatz­zahlung wegen satzungswidrige Spenden und unrechtmäßige Honorare

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat der Berufung des Kreisverbandes Frankfurt am Main der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stattgegeben und den früheren Geschäftsführer Jürgen Richter und dessen Ehefrau Hannelore Richter, die Geschäftsführerin des AWO Kreisverbandes Wiesbaden war, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Nach der Entscheidung muss Herr Richter insgesamt 1.548.504,40 EUR nebst Zinsen zahlen. Darüber hinaus wurden er und Frau Richter als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer 220.980,00 EUR nebst Zinsen an den AWO Kreisverband Frankfurt verurteilt. Ihre durch das Berufungsgericht sämtlich als begründet erachteten Forderungen hat die AWO auf unterschiedliche Sachverhalte gestützt:

Pflichten als Geschäftsführer verletzt

In Höhe von insgesamt 935.500,00 EUR hatte Herr Richter im Zeitraum Dezember 2014 bis Mai 2019 als Spenden bzw. Zuwendungen bezeichnete Mittelzuflüsse des AWO Kreisverbandes Frankfurt zugunsten des AWO Kreisverbandes Wiesbaden freigegeben. Nach dem Vortrag der AWO Frankfurt habe Herr Richter mit den zu Unrecht erfolgten Zahlungen die zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks nötigen Mittel entzogen und damit seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt. Im Zeitraum 2014 bis 2017 erhielt Frau Richter auf Veranlassung durch Herrn Richter Honorarzahlungen von insgesamt 220.980,00 EUR. Auch diese Zahlungen seien, ohne Gegenleistungen und damit ohne Rechtsgrund erfolgt. Darüber hinaus habe der Ex-AWO-Chef durch eine selbst genehmigte, überhöhte Ausstattung seines Geschäftsführerpostens so zweckentfremdend gewirtschaftet, dass dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und der AWO in der Folge ein großer Steuerschaden entstanden sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen, ra-online (pm/ab)

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