wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bochum, Urteil vom 06.12.2023
I-13 O 51/23 -

Erfolgreiche Klage gegen Dr. Oetker: Müsliversprechen unzulässig

„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landgericht Bochum für unzulässig erklärt.

Dr. Oetker hatte auf der Vorderseite und auf der schmalen Seite der Verpackung mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandeten Formulierung geworben. Aus der Nährwerttabelle auf der Verpackung ging hervor, dass eine 40-Gramm-Portion die Menge von 28,3 Milligramm Magnesium enthält, was nur acht Prozent der empfohlenen Tageszufuhr entspricht. Diese Portionsmenge reicht jedoch nicht aus, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Verletzung der Health-Claims-Verordnung

Das Landgericht Bochum schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Aussage auf der Müsliverpackung gegen die Health-Claims-Verordnung der EU verstößt. Demnach sind gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Unter anderem muss das Produkt den Nährstoff in einer Menge enthalten, die nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, um die behauptete Wirkung zu erzielen. Das war nach Überzeugung des Gerichts bei dem entsprechenden Müsli von Dr. Oetker nicht der Fall.

Magnesiumgehalt pro Portion zu gering

Die strittige Werbeaussage zur Müdigkeit sei laut Verordnung nur zulässig, wenn Verbraucher:innen durch den zu erwartenden Verzehr des Müslis mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tageszufuhr an Magnesium zu sich nehmen würden. Das wären 56,25 Milligramm – etwa doppelt so viel, wie nach Herstellerangaben in einer Müsli-Portion enthalten sind. Üblicherweise werde Müsli nur zum Frühstück und nicht zu anderen Mahlzeiten verzehrt, so das Gericht. Es könne deshalb vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass Verbraucher:innen mehrere Portionen am Tag zu sich nehmen. Die vorgeschriebene Mindestmenge Magnesium hätte vielmehr in der von Dr. Oetker selbst genannten Portionsgröße von 40 Gramm Müsli vorhanden sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2024
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (Verbraucherzentrale/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33817 Dokument-Nr. 33817

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33817

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH