wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
7 S 4333/01 -

Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür

Adventskranz löst Wohnungsbrand aus

Wer einen brennenden Adventskranz nur kurz unbeaufsichtigt lässt, um zur Toilette zu gehen und dann wegen des Läutens an der Haustür einem Gast - ohne im Besitz des Wohnungsschlüssels zu sein - die Haustür öffnet, während die nur angelehnte Wohnungstür ins Schloss fällt, hat einen während seiner Abwesenheit sich entwickelnden Wohnungsbrand nicht grob fahrfahrlässig verursacht. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Den 4. Advent des Jahres 1998 hatte sich eine Mieterin auch anders vorgestellt. Gerade als sie die vierte Kerze des Adventskranzes angezündet hatte, fühlte sie ein menschliches Bedürfnis und eilte zur Toilette. Alsdann läutete es an der Haustür. Da sich niemand an der Sprechanlage meldete, ging sie - ohne den Wohnungsschlüssel dabei zu haben - zur Haustür. Die Wohnungstür lehnte sie nur an. Als zu zurückkam war die Wohnungstür ins Schloss gefallen. Daher suchte sie die Garage auf, in der sie einen Ersatzschlüssel versteckt hatte. Zurückgekehrt in der Wohnung wurde sie von einem Brand überrascht. Um Hilfe herbeizurufen, suchte sie ihr schnurloses Telefon, das leider nicht am üblichen Platz stand, so dass sie ihre Nachbarin bitten musste, die Feuerwehr zu rufen. Es entstand ein Schaden von ca. 43.000 DM.

Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob die Mieterin den Brandschaden grob fahrlässig oder nur durch leichte, einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt hatte.

Keine grobe Fahrlässigkeit

Ein kurzzeitiges Unbeaufsichtiglassen eines brennenden Adventskranzes während eines Toilettenganges stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. Auch als die Frau wegen des Klingelns die Wohnung verließ, habe sie nicht grob fahrlässig gehandelt. Das Gericht ging hier von einem Augenblicksversagen aus. Die Frau habe in diesem Moment die Kerzen vergessen. Dies sei als menschliche Unzulänglichkeit zu qualifizieren. Zwar sei dies als schuldhaft, keinesfalls aber als unverzeihlich und schlechthin unentschuldbar zu bewerten. Auch das Verlassen der Wohnung ohne Wohnungsschlüssel stelle im Fall keine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Mieterin habe in der Vergangenheit oft die Wohnungstür nur angelehnt, wobei diese nie zugefallen sei. Sie habe dieses Verhalten als gefahrlos erlebt. Daher könne ihr hieraus auch kein Vorwurf gemacht werden.

Vorinstanz

AG Neumarkt in der Oberpfalz

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2011
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Kerze Brand“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3563 Dokument-Nr. 3563

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH