wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.2006
10 LC 73/05 -

Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen

Autohaus kann sich nicht auf Ausnahmeregelung für Fachgeschäfte des Radiohandels berufen

Ein Autohaus muss für Vorführwagen, die mit einem Autoradio ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es kann sich nicht der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren entziehen, indem es sich auf eine Ausnahmevorschrift für Fachgeschäfte des Radiohandels beruft.

Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Rundfunk. Sie meint, sie halte die Autoradios schon nicht zum Empfang bereit, wie dies aber für die Erhebung von Rundfunkgebühren erforderlich sei. Vielmehr biete sie die Geräte nur zum Verkauf an, so dass grundsätzlich Rundfunkgebühren für diese Autoradios nicht erhoben werden könnten. Jedenfalls sei sie aber nach der Ausnahmevorschrift in § 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Danach könnten Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit dem Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten befassten, Geräte für Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereithalten. Diese Voraussetzungen erfülle sie ebenso wie z.B. die Geschäfte des Radiofachhandels.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht der Klägerin nicht gefolgt. Es hat entschieden, für die Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte reiche es aus, dass der Rundfunkteilnehmer die Möglichkeit hat, das angebotene Rundfunkprogramm zu empfangen. Ob der Rundfunkteilnehmer die Radiogeräte tatsächlich zum Empfang von Rundfunksendungen nutzt oder sie nur zum Verkauf anbietet, ist nicht entscheidend. Auch eine Ausnahme von der grundsätzlichen Gebührenpflicht liegt für die Klägerin nicht vor. Denn die Ausnahmeregelung im Rundfunkgebührenrecht, auf die sich die Klägerin beruft, ist einschränkend auszulegen und nur auf Fachgeschäfte des Radiohandels anzuwenden. Dazu zählt die Klägerin aber nicht. Denn die Klägerin präsentiert ihren Kunden die Vorführwagen nicht, um dadurch ausschließlich Autoradios vorführen und verkaufen zu können, sondern um den Kunden ein voll ausgestattetes Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör zum Verkauf anbieten zu können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkgebührenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Autoradio | Rundfunkempfangsgeräte | Rundfunkgebühren | GEZ | Vorführwagen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3583 Dokument-Nr. 3583

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH