wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.09.2007
6 K 842/07.KO -

Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

Schule muss notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

Weigert sich die Schulleitung, ein auf der Schulbuchliste befindliches Buch für die eigene Bibliothek anzuschaffen und kauft sich eine Lehrkraft das Buch deshalb selbst, kann sie Erstattung der Aufwendungen vom Dienstherrn verlangen. Dazu muss sie allerdings das Eigentum an dem Buch auf den Dienstherrn übertragen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist beamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule. Zum Schuljahr 2003/2004 wurde ein bestimmtes Lehrbuch offiziell einführt und auf die Schulbuchliste gesetzt. Nachdem die Gesamtkonferenz der Schule es abgelehnt hatte, das Buch für die schuleigene Bibliothek zu beschaffen, kaufte der Kläger es auf eigene Kosten. Seinen Antrag auf Erstattung des Kaufpreises lehnte die Schulleitung ab, da es ihrer Ansicht nach an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehle. Daraufhin erhob der Kläger Klage.

Die Klage hatte ganz überwiegend Erfolg. Der Kläger, so die Richter, müsse die als Lehrmittel für den Unterricht vorgesehenen Bücher nicht aus seiner Besoldung finanzieren. Erforderliche Arbeitsmittel müsse vielmehr der Dienstherr zur Verfügung stellen. Das folge aus der im Landesbeamtengesetz niedergelegten Fürsorgepflicht. Veranlasse der Dienstherr den Beamten, sich notwendige Arbeitsmittel selbst zu beschaffen, habe dieser Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Der Kläger durfte sich durch die Weigerung, das Buch für die Bibliothek anzuschaffen, auch veranlasst sehen, es auf eigene Kosten zu erwerben. Es sei den Schülern nämlich nicht zuzumuten, von einem Lehrer unterrichtet zu werden, der den Inhalt der vorgeschriebenen Schulbücher nur unzureichend kenne.

Allerdings müsse der Kläger im Gegenzug zur Erstattung der Kaufpreiskosten das Eigentum an dem Schulbuch auf den Dienstherrn übertragen. Zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts genüge es nämlich, Einsicht in die Bücher zu nehmen. Dass der Kläger Eigentümer des Buches bleibe, sei daher nicht erforderlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/07 des VG Koblenz vom 18.10.2007

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Schulrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5012 Dokument-Nr. 5012

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5012

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH