wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 24.07.2008
10 K 1261/08 -

VG Hamburg: Internetfähige PCs sind rundfunkgebührenpflichtig

Internetcomputer sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Die Einbeziehung von internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte ab dem 1. Januar 2007 (sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte) begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Rechtsanwältin, die mit zwei anderen Rechtsanwältinnen eine Bürogemeinschaft betreibt. Für ihre Berufstätigkeit nutzt sie einen Personal-Computer, der internetfähig ist. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verlangt von der Anwältin Rundfunkgebühren, da sie einen internetfähigen PC zum Empfang bereit halte und den PC nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutze, sondern ihn im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit einsetze. Sie könne daher keine Privilegierung nach den §§ 5 und 6 RGebStV für sich in Anspruch nehmen.

Klägerin: Verstoß gegen das Grundgesetz und den europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Anwältin machte geltend, dass durch die Erhebung der Rundfunkgebühr für ihren PC als sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“ ihre allgemeinen Persönlichkeits- und Freiheitsrechte nach Art. 1 und 2 GG, ferner ihr Grundrecht aus Art. 14 GG und darüber hinaus der Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Europäischen Staatengemeinschaft verletzt sei. Ihre Klage richte sich gegen die Definition eines PC als „neuartiges Rundfunkgerät“ in der Verbindung mit einer zwangsweisen Gebührenzahlungspflicht.

Gericht weist die Klage ab

Das Gericht gab der GEZ recht und wies die Klage ab. Mit der Einbeziehung der internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte durch die Nichtverlängerung des im früheren § 5 a RGebStV (nunmehr § 12 Abs. 2 RGebStV) geregelten Moratoriums sei der Normgeber gerade verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht geworden. Denn zum einen würde sonst für Nutzer des Hörfunkangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine denkbar einfache Umgehungsmöglichkeit der Rundfunkgebührenpflicht existieren, welche mit der verfassungsrechtlich gebotenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht im Einklang stünde.

Richter: Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt

Zum anderen wäre die Nichteinbeziehung von Nutzern internetfähiger PCs, welche als Hörfunkempfangsgeräte einsetzbar sind, in die Rundfunkgebührenpflicht eine nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarende Ungleichbehandlung mit den Besitzern "herkömmlicher" Rundfunkempfangsgeräte wie Tuner, Kofferradio, Autoradio etc., führte das Gericht aus. Es wäre schlechterdings nicht einzusehen, dass die letztgenannten Nutzer des öffentlich-rechtlichen Hörfunkangebots Rundfunkgebühren zu entrichten hätten, wenn gleichzeitig andere Nutzer desselben Hörfunkangebots nur deswegen keiner Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, weil sie ihren internetfähigen PC als Radiogerät nutzten.

Werbung

der Leitsatz

Die Einbeziehung von internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte ab dem 1. Januar 2007 (sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2008
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Rundfunkgebührenrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Rundfunkgebühren internetfähiger Computer“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7043 Dokument-Nr. 7043

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7043

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH