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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.03.2009
11 U 88/08 -

Gefängniszelle zu klein: Land NRW muss Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt Detmold zahlen

Zelle mit weniger als 5 qm Grundfläche ist menschenunwürdig

Das Land Nordrhein-Westfalen muss an einen ehemaligen Gefangenen Schadensersatz in Höhe von 10,00 Euro pro Hafttag wegen einer menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Detmold zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Nach Auffassung des Senats kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 qm Grundfläche für sich zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen lagen nach Ansicht des Gerichts in dem zu entscheidenden Fall vor, da der Kläger in den Jahren 2006/2007 für mehrere Monate in einer Zelle mit insgesamt vier Inhaftierten auf knapp 18 qm untergebracht war.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Strafvollzugsrecht

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Dokument-Nr.: 7598 Dokument-Nr. 7598

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