wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2005
L 9 AL 4331/03 -

Kürzung der Arbeitslosenhilfe wegen Arbeitsablehnung durch mangelhaftes Bewerbungsschreiben

Anforderungen an ein Bewerbungsschreiben

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte über die Rechtmäßigkeit der Kürzung und des Erlöschens der Arbeitslosenhilfe wegen der dem Verhalten des Klägers zu entnehmenden Ablehnung, sich ordnungsgemäß um eine Stelle als Verkaufsfahrer zu bewerben, zu entscheiden.

Der 1952 geborene Kläger war - abgesehen von zwei kurzfristigen Beschäftigungen - seit Oktober 1990 arbeitslos. Nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes bezog er ab Oktober 1991 Arbeitslosenhilfe. Im Oktober 2000 forderte die Bundesagentur für Arbeit den Kläger auf, sich bei einer bestimmten Firma als Verkaufsfahrer, Führerscheinklasse 3, zu bewerben. Der Kläger bewarb sich auf die Stelle schriftlich mit den Worten "durch Vermittlung des Arbeitsamtes ... soll ich mich ... bewerben". Dem nur zwei Sätze umfassenden Bewerbungsschreiben lag ein Lebenslauf bei, in dem der Kläger angab, zwar einen Führerschein der Klasse 3 zu besitzen, jedoch wegen Privatinsolvenz seit 1982 und Arbeitslosigkeit über keinen Pkw und keine Fahrpraxis zu verfügen.

Der potentielle Arbeitgeber wies diese Bewerbung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit als ungeeignet zurück. Daraufhin stellte die Bundesagentur für Arbeit eine zwölfwöchige Sperrfrist im Bezug der Arbeitslosenhilfe und das Erlöschen des Leistungsanspruchs fest. Nach erfolglosem Widerspruch hiergegen gab das Sozialgericht Karlsruhe der Anfechtungsklage des Klägers auf Aufhebung des Sperrzeit- und Erlöschensbescheids statt.

Das Landessozialgericht hat auf die Berufung der Bundesagentur für Arbeit das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe aufgehoben und die Klage mit folgender Begründung abgewiesen:

Die gegen den Kläger festgesetzte weitere Sperrzeit, die jetzt mit insgesamt mehr als 24 Wochen Sperrzeit zum Erlöschen seines Leistungsanspruchs geführt habe, sei nicht zu beanstanden. Das Bewerbungsschreiben des Klägers sei einer Nichtbewerbung gleichzustellen. Zwar habe sich der Kläger formal beworben, aus dem Wortlaut und dem Inhalt der Bewerbung folge aber, dass es dem Kläger mit der Bewerbung allein darum gegangen sei, eine weitere Sperrzeit im Bezug der Arbeitslosenhilfe zu vermeiden. Das Bewerbungsschreiben, in dem der Kläger schon die Anschrift des potentiellen Arbeitgebers nicht korrekt angegeben habe, bestünde nur aus zwei Sätzen, die in keiner Weise ein berufliches oder persönliches Interesse an der angebotenen Arbeit bekundeten. So fehle etwa auch die abschließende Bitte, sich persönlich vorstellen zu dürfen.

Die weiteren Angaben des Klägers im Anhang zu seinem Lebenslauf - Privatinsolvenz seit 1982 und mangelnde Fahrpraxis - wirkten auf potentielle Arbeitgeber abschreckend und wären im persönlichen Vorstellungsgespräch zu klären gewesen. Ein solches Gespräch sei aber infolge der Art der schriftlichen Bewerbung vereitelt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2005
Quelle: Pressemitteilung vom 24.06.2005

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosenhilfe | Bewerbung | Kürzung | Rückschnitt | Sperrzeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 827 Dokument-Nr. 827

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH