wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Borken, Urteil vom 03.02.2006
15 C 466/04 -

Vermieter kann im Mietvertrag Reinigungsplan aufstellen

Gericht verurteilt Mieter zur Durchführung der Reinigungsarbeiten

In einem Wohnraummietvertrag für ein Mehrfamilienhaus kann wirksam vereinbart werden, dass die Reinigung des Treppenhauses und der gemeinsamen Kellerräume von den Mietern im Wechsel auszuführen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Borken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnanlage per Mietvertrag einen Reinigungsplan aufgestellt. Darin hieß es:

"Reinigung der Treppen und des Hausflures

Der Mieter übernimmt die Verpflichtung, die Treppenhausreinigung von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest - im Erdgeschoss des Hausflures - kostenlos und ohne Anspruch auf Mietminderung durchzuführen. Von dieser Verpflichtung ist er nur dann und solange entbunden, soweit ein Hauswart zur Verfügung steht. Die Erfüllung dieser Pflichten trifft den Mieter auch dann, wenn der Hauswart durch Urlaub oder Krankheit seinen Dienst nicht ausübt oder sich im Streik befindet."

Ferner hieß es u. a. "Die für die gemeinsame Benutzung zur Verfügung stehenden Kellerräume werden im Wechsel gereinigt …"

Vermieter klagte auf Durchführung der Reinigungsarbeiten

Weil der Mieter seinen Reinigungspflichten nicht nachkam, verklagte ihn der Vermieter vor dem Amtsgericht Borken und erhielt Recht.

Das Gericht verurteilte den Mieter zur Reinigung des Treppenhauses, der Hausflure und den Kellerräumen, die zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung stehen, so wie es im Mietvertrag geregelt ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2007, Seite: 190
WuM 2007, 190

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8280 Dokument-Nr. 8280

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8280

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH