wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.06.2010
C-484/08 -

Missbrauchskontrolle von Vertragsklauseln: Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln erlassen als es EU-Richtlinie vorsieht

Mitgliedstaaten haben Recht Verbraucher höheres Schutzniveau zu gewähren

Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit klar und verständlich abgefasster Vertragsklauseln zulassen. Die Mitgliedstaaten dürfen auf dem gesamten durch die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln geregelten Gebiet strengere Regeln als die in der Richtlinie selbst vorgesehenen erlassen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gilt grundsätzlich für alle Vertragsklauseln, die nicht einzeln ausgehandelt wurden. Allerdings sieht die Richtlinie zwei Ausnahmen vor, die die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel betreffen. Danach betrifft diese Beurteilung weder den Hauptgegenstand des Vertrags noch die Angemessenheit zwischen dem Preis bzw. dem Entgelt und den Dienstleistungen bzw. den Gütern, die die Gegenleistung darstellen, sofern diese Klauseln klar und verständlich abgefasst sind.

Nationale Gericht dürfen Missbräuchlichkeit vorformulierter Vertragsklauseln beurteilen

Die spanische Regelung, mit der diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, hat diese Ausnahmen nicht übernommen. Sie erlaubt den nationalen Gerichten vielmehr die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer den Hauptgegenstand eines Vertrags betreffenden Klausel auch in den Fällen, in denen diese Klausel durch den Gewerbetreibenden klar und verständlich vorformuliert wurde.

Sachverhalt

Die Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid (Caja de Madrid), ein spanisches Kreditinstitut, schloss mit ihren Kunden Immobilienkreditverträge, in denen ein variabler Nominalzinssatz vorgesehen war, der periodisch nach dem vereinbarten Referenzzinssatz anzupassen war. Diese Verträge enthielten auch eine vorformulierte Klausel, wonach der vom Kreditnehmer geschuldete Zinssatz bereits ab der ersten Anpassung bei Schwankungen jedes Mal, wenn ein Bruchteil von 0,25 % überschritten wurde, auf den nächsten Bruchteil aufgerundet wurde.

Am 28. Juli 2000 erhob eine spanische Vereinigung von Nutzern von Bankdienstleistungen (Ausbanc) vor einem spanischen Gericht eine Klage, mit der sie u. a. von Caja de Madrid die Streichung der Aufrundungsklausel aus diesen Verträgen sowie für die Zukunft die Unterlassung der Verwendung dieser Klausel verlangte.

Gericht legt EuGH Frage zur Zulässigkeit einer Mussbrauchskontrolle bei Verträgen mit klar und verständlich abgefassten Klauseln vor

Das Tribunal Supremo, das in letzter Instanz zu entscheiden hat, möchte vom Gerichtshof im Wesentlichen wissen, ob die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln es verbietet, dass ein Mitgliedstaat in seiner Rechtsordnung zum Schutz der Verbraucher eine Missbrauchskontrolle von Vertragsklauseln vorsieht, die den Hauptgegenstand des Vertrags bzw. die Angemessenheit zwischen dem Preis bzw. dem Entgelt und den die Gegenleistung darstellenden Dienstleistungen bzw. Gütern regeln, auch wenn diese Klauseln klar und verständlich abgefasst sind.

Verbraucher gegenüber Gewerbetreibenden in schwächerer Verhandlungsposition

Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass das durch die Richtlinie eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können.

Sodann stellt er fest, dass die Richtlinie nur eine teilweise und minimale Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf missbräuchliche Klauseln vornimmt, wobei sie es den Mitgliedstaaten freistellt, dem Verbraucher ein höheres Schutzniveau als das in ihr vorgesehene zu gewähren.

Erlassen strengerer Regeln als vorgesehenen zulässig

Die Mitgliedstaaten dürfen somit auf dem gesamten durch die Richtlinie geregelten Gebiet strengere Regeln als die in der Richtlinie selbst vorgesehenen erlassen oder beibehalten, sofern sie auf einen besseren Schutz der Verbraucher abzielen.

Umfassendere richterliche Kontrolle ermöglicht höheres Niveau des effektiven Schutzes für Verbraucher

Dadurch, dass die spanische Regelung die Möglichkeit einer umfassenden richterlichen Kontrolle aller in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher vorgesehenen Klauseln zulässt, kann sie aber ein höheres Niveau des effektiven Schutzes für den Verbraucher gewährleisten, als es in der Richtlinie festgelegt ist.

Richterliche Missbrauchskontrolle auch bei klar und verständlich abgefassten Klauseln zulässig

Folglich gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die eine richterliche Missbrauchskontrolle von Vertragsklauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags bzw. die Angemessenheit zwischen dem Preis bzw. dem Entgelt und den die Gegenleistung darstellenden Dienstleistungen bzw. Gütern regeln, zulässt, auch wenn diese Klauseln klar und verständlich abgefasst sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2010
Quelle: ra-online, EuGH

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: EU-Mitgliedstaaten | Kontrolle | Missbrauch | missbräuchlich | Vertragsklausel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9738 Dokument-Nr. 9738

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH