wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 28.04.2006
3 U 106/05 -

Stadion-Flitzer: Fußballfans müssen die vom DFB auferlegten Strafzahlungen an Verein erstatten

Verein kann nicht für Vertragswidrigkeiten durch Fehlverhalten der Zuschauer haftbar gemacht werden

Wird einem Bundesliga-Fußballverein vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes eine Strafzahlung auferlegt, weil während des Spiels Fans - oder so genannte Flitzer - über das Spielfeld gelaufen sind, kann der Verein von den störenden Fans Ersatz der Strafzahlungen verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Rostock.

Im zugrunde liegenden Fall verließen in der 55. Minute zwei Fußballfans die Zuschauertribünen und liefen auf das Spielfeld. Das Spiel wurde unterbrochen. Nach einer kurzen Verfolgung wurden die "Flitzer" von den Ordnern gestellt und schließlich vom Spielfeld und aus dem Innenbereich entfernt.

Spiel erneut durch "Flitzer" unterbrochen

Der Stadionsprecher teilte den Zuschauern mit, dass ein Betreten des Innenraumes durch die Zuschauer unbedingt zu unterbleiben habe. Etwa 20 Minuten später, in der 73. Spielminute, verließ ein weiterer Fan unberechtigterweise den Block und lief auf das Spielfeld. Dort konnte er bereits nach wenigen Metern festgehalten werden.

DFB-Sportgericht verurteilt Verein zu Geldstrafe

Auf Grund dieser Vorfälle verurteilte das DFB-Sportgericht den Fußballverein wegen des nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mangelnder Sicherheitsmaßnahmen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 20.000,00 €.

Verein verlangt Geld von "Flitzern" erstattet

Der Fußballverein verlangte daraufhin Ersatz des Betrages von den störnden Fans und verklagte diese als Gesamtschuldner. Das Landgericht Rostock gab dem Verein Recht und verurteilte die ersten beiden Flitzer zu einer Gesamtschadensersatzzahlung von 10.000,- €, den dritten Strörer alleine zu einer Strafzahlung von 10.000,- €.

Beklagte Fußballfans sehen Mitverschulden beim Verein

Zwei der drei Beklagten legten Berufung dagegen ein, da sie es nicht für zulässig erachteten eine Strafe, die dem Verein vom DFB-Sportgericht wegen schuldhaft mangelnder Sicherungsmaßnahmen auferlegt worden sei, zu übernehmen. Sie sahen zumindest eine Mitschuld beim klagenden Verein.

Fahrlässiges Mitverschulden des Vereins tritt gegenüber Vorsatz der Beklagten zurück

Dies sah das Oberlandesgericht Rostock nicht so. Selbst wenn der Verein durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zum Entstehen des Schadens beigetragen, d. h. fahrlässig eine Gefährdung der Spieler und der Schiedsrichter verursacht haben sollte, stehe dem die vorsätzliche Schädigungshandlung des Beklagten entgegen. Gegenüber Vorsatz trete fahrlässiges Mitverschulden zurück, so die Richter.

Verurteilung sollte eigentlich Verein zu angemessenen Sicherheitsbemühungen veranlassen

Zwar bestand das Ziel der Verurteilung darin, den Kläger zum Schutz der Schiedsrichter und der Mannschaften zu angemessenen Sicherheitsbemühungen zu veranlassen, dies zu bewerten und zu kontrollieren. Mit diesem Anliegen ist nur begrenzt zu vereinbaren, dass der vom Sportgericht bestrafte Verein die Strafe auf Dritte abwälzt, denn der Präventivzweck wird in aller Regel nur erreicht, wenn der Bestrafte die verhängte Strafe selbst erleidet und nicht Dritte, mögen diese auch Veranlasser sein, auf Ersatz in Anspruch nimmt.

Zuschauer haften zweifelsfrei für Sach- und Personenschäden, die sie auf dem Spielfeld oder im Stadion anrichten

Diese Erwägungen berühren indessen nicht die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Beklagten für den Schaden des Vereins. Zweifelsfrei haften die Zuschauer nach allgemeinen Regeln für Sach- und Personenschäden, die sie auf dem Spielfeld oder im Stadion anrichten. Es besteht kein Grund, Zuschauer, die den das Stadion nutzenden Verein schädigen, von der Haftung für die Vermögenseinbußen zu befreien, die dieser infolge ihres vertragswidrigen Verhaltens erleidet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2010
Quelle: ra-online, (kg)

Vorinstanz:
  • Landgericht Rostock, Urteil vom 16.06.2005
    [Aktenzeichen: 9 O 328/04]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bußgeld | Geldbuße | Fußball | strafbare Handlungen | Straftaten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9753 Dokument-Nr. 9753

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9753

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH