wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 17.12.2009
4 Ca 1973/09 -

Fristlose Kündigung eines Küchenhelfers wegen Verzehrs von Pommes und Frikadellen

Arbeitsgericht Bochum erklärt Kündigung für unwirksam

Ein langjähriger Mitarbeiter kann nicht wegen des Verzehrs von zwei Pommes und vier Frikadellen fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Bochum entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall arbeitete ein Kücherhelfer seit 1991 für die Mensa der Universität Bochum. Diese wird vom dortigen Studentenwerk (Akademisches Förderungswerk =AkaFö) betrieben.

Streit wegen 2 Pommes und 4 Frikadellen

Nach Angaben des Arbeitgebers soll der Mitarbeiter am 7. Juli 2009 beim Durchgang durch die Küche zwei Pommes Frites sowie zwei Frikadellen zum Verzehr an sich genommen haben, die noch neuwertig und verkaufsfertig waren.

Nachdem der Vorgesetzte den Mitarbeiter daraufhin gewiesen haben soll, dass es nicht zulässig sei, Lebensmittel zu entnehmen, ohne diese zu bezahlen, soll der Arbeitnehmer nach dem Vorbringen des Arbeitgebers in Anwesenheit des Vorgesetzten zwei weitere Frikadellen genommen und sich mit diesen in den Pausenraum begeben haben. Daraufhin habe der Vorgesetzte ihm den Hinweis erteilt, er habe zurzeit keine Pause und ihn gebeten, sich ins Büro zu begeben. Der Arbeitnehmer sei aber weiter zum Sozialraum gegangen und habe geäußert, der Vorgesetzte solle ihn in Ruhe lassen, er wisse was er tue. Erst nach Einschalten eines weiteren Vorgesetzten sei der Arbeitnehmer zu einem Gespräch bereit gewesen.

Arbeitgeber wirft dem Angestellten Diebstahl vor

Der Arbeitgeber bewertete das Verhalten des Angestellten als Diebstahl. Zumindest bestünde ein Diebstahlsverdacht und kündigte dem Angestellten fristlos. Hiergegen erhob der Angestellte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bochum. Der Mitarbeiter behauptet, dass die Speisen sowieso entsorgt worden wären, weil sie nicht rechtzeitig hätten verkauft werden können. Außerdem hätte er die Speisen zwar genommen, aber nicht verzehrt und schließlich würden viele Kollegen Essensreste mitnehmen.

Arbeitsgericht erklärt Kündigung für unwirksam

Das Arbeitsgericht Bochum gab der Klage statt und erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Gericht hatte Zweifel daran, ob der Personalrat ordnungsgemäß bei der Kündigung beteiligt war.

Vertrauensverhältnis nicht gestört - Vorgesetzter war anwesend und hätte eingreifen können

Entgegen der Ansicht des Arbeitgebers konnte das Arbeitsgericht auch nicht feststellen, dass der Kläger einen Diebstahl begangen hätte, der zur Störung des Vertrauensverhältnisses hätte führen können. Dabei hat es entscheidend darauf abgestellt, dass das Geschehen am 7. Juli 2009 in Kenntnis des Vorgesetzten geschehen war, der jederzeit hätte eingreifen können. Allein die Pflicht der Nichtbefolgung von Weisungen des Vorgesetzten mache den Angestellten nicht zum Straftäter.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2010
Quelle: LAG Hamm (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9916 Dokument-Nr. 9916

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9916

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH