alle Urteile, veröffentlicht am 22.05.2005
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2003
- L 7 (5) VG 22/02 -
Landessozialgericht stärkt Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden auch rückwirkend bewilligt
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle/Saale hat die Rechte von schutzbefohlenen Minderjährigen, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden waren, deutlich gestärkt. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Klägerin rückwirkend Ansprüche auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen kann. Auf Antrag erhält derjenige Leistungen nach diesem Gesetz, der Opfer einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Gewalttat wurde und auf Dauer erhebliche Gesundheitsstörungen davongetragen hat.
Die Klägerin war zwischen ihrem 4. und 15. Lebensjahr regelmäßig von ihrem Stiefvater sexuell schwer missbraucht worden und hatte dadurch eine Persönlichkeitsstörung erlitten. Erst nach Abschluss des Strafverfahrens gegen den Täter, der nach seinem Geständnis zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, hatte ihre Mutter für die zu diesem Zeitpunkt 17jährige den Antrag auf Leistungen nach dem OEG gestellt. Das beklagte Land bewilligte Leistungen ab Antragstellung; das Landessozialgericht verurteilte es hingegen, Leistungen rückwirkend für einen Zeitraum vor Antragstellung zu gewähren.Das Gericht hat dies damit begründet, der Klägerin könne... Lesen Sie mehr