alle Urteile, veröffentlicht am 10.03.2007
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2007
NPD-Parteitag kann auch nicht in Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden
Der Landesparteitag der Nationaldemokratischen Partei - NPD - in Niedersachsen kann nicht wie geplant am Sonntag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden. Zuvor war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits der Versuch gescheitert, die Parteiveranstaltung im Kulturzentrum PFL (ehemaliges Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital) in Oldenburg durchzuführen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Oldenburg, Beschluss v. 09.03.2007 - 1 B 753 /07 -) hat auch den Antrag der Partei abgelehnt, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, ihr nunmehr den "Neuen Festsaal" in der Weser-Ems-Halle als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der NPD hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. März 2007 zurückgewiesen.Die Stadt Oldenburg hat in den gerichtlichen Verfahren vorgetragen, sie habe die Bewirtschaftung der Weser-Ems-Halle einer städtischen GmbH übertragen, die ihrerseits den Festsaal an einen privaten Veranstaltungsservice verpachtet habe.... Lesen Sie mehr