alle Urteile, veröffentlicht am 01.08.2007
Amtsgericht München, Urteil vom 20.03.2007
- 271 C 32921/06 -
Kündigung aufgrund nicht verfügbarem DSL-Anschluss wirksam
Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält
Wenn der DSL-Anschluss nach einem Umzug in eine neue Wohnung nicht mehr funktioniert, muss für den Anschluss nicht mehr bezahlt werden. Diese Selbstverständlichkeit musste kürzlich das Amtsgericht München entscheiden.
Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.Das Amtsgericht München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung.... Lesen Sie mehr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02.05.2007
- 2 B 82/07 -
Beamtenbeurteilung darf Widerspruchsrecht des Betroffenen nicht "abkaufen"
Die dienstliche Beurteilung eines Beamten darf nicht dazu missbraucht werden, dem Betroffenen das ihm zustehende Widerspruchsrecht „abzukaufen“, indem ihm für den Fall eines entsprechenden Verzichts eine bessere Beurteilung in Aussicht gestellt wird. Mit dieser Begründung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten für rechtswidrig erklärt und den Freistaat Sachsen zu einer neuen Beurteilung verpflichtet.
Der Kläger, ein im Dienste des Freistaates Sachsen stehender Polizeibeamter, hatte sich mit seiner turnusgemäß erfolgten dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden erklärt und Einwände gegen die Bewertung seiner beruflichen Leistungen erhoben. Daraufhin wurde ihm eine bessere Beurteilung vorgelegt. Zur Voraussetzung wurde dabei jedoch gemacht, dass der Polizeibeamte vorab auf einen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 19.06.2007
- 6 K 4166/06 -
Lehrer erhält keinen Ausgleich für nicht gewährte Altersermäßigung
Ein Lehrer an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg hat keinen Anspruch auf Ausgleich der in den Schuljahren 2003/2004 bis 2005/2006 nicht gewährten Altersermäßigung. Selbst wenn er in diesen Schuljahren zu Unrecht eine Wochenstunde zuviel Unterricht geleistet haben sollte, hätte er weder Anspruch auf Rückgewähr von Unterrichtsstunden in der Zukunft noch auf geldwerte Entschädigung. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage eines Lehrers gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen.
Durch Änderung der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" fiel zum 1. Februar 2003 die Altersermäßigung um eine Wochenstunde für alle Lehrerinnen und Lehrer zwischen 55 und 60 Jahren weg. Das hierfür erforderliche personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren wurde erst am 29.08.2006 nachgeholt. Dem 1946 geborenen Kläger wurde... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 31.07.2007
- 3 K 2495/03, 3 K 2498/03, 3 K 2837/03 -
Bundeswehr darf Bombodrom nicht als Schießplatz nutzen
Verwaltungsgericht Potsdam gibt drei Klagen gegen den geplanten Truppenübungsplatz Wittstock statt
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat drei Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigte weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock stattgegeben.
Kläger der Verfahren sind die im Land Mecklenburg-Vorpommern gelegene Gemeinde Lärz, die Betreiber eines Hotels in der Gemeinde Lärz sowie eine in der Gemeinde Gühlen-Glienicke ansässige GmbH, die eine große Putenzucht mit mehreren hunderttausend Zuchtputen betreibt. Alle Kläger sind insbesondere der Meinung, dass die vom Bundesministerium der Verteidigung geplante Nutzung des ehemaligen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.07.2007
- 12 G 2138/07(2) -
Hessen: Fachhochschule muss Studentenschaft nicht bei Boykottaufruf gegen Studienbeiträge unterstützen
Eine Fachhochschule muss die Studentenschaft nicht bei einem Boykottaufruf gegen Studienbeiträge unterstützen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Studentenschaft wollte, dass die Fachhochschule Frankfurt am Main Informationsmaterial zum Boykottaufruf verschickt.
Die Antragstellerin, die Studentenschaft der Fachhochschule Frankfurt am Main, vertreten durch den Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses begehrt von der Antragsgegnerin, der Fachhochschule Frankfurt am Main, vertreten durch den Präsidenten, im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung Informationsmaterial des Allgemeinen Studierendenausschusses die Anwendung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.06.2006
- 223 C 8/06 -
Garagentor marode - Mieter darf nicht einfach zur Selbsthilfe greifen
Kein Aufwendungsersatz für Erneuerung eines Garagentors, wenn Bestand der Mietgarage nicht gefährdet war
Ein Mieter darf einen Mangel an der Mietsache nicht einfach im Wege der so genannten Selbsthilfe beheben und danach vom Vermieter die Kosten verlangen. Die Selbsthilfe ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, wie das Amtsgericht Köln entschied.
Im Fall verlangte der Mieter einer Garage vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen für die Erneuerung des maroden Garagentores (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Mieter führte die Reparatur selbst durch, weil ihm der Vermieter zunächst nicht persönlich bekannt war - er hatte nur Name und Bankverbindung. Das Amtsgericht Köln wies die Klage auf Ersatz der Aufwendungen ab.Es führte... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.2007
- III R 39/05 -
BFH: Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Bewohner eines Altenwohnheims können die vom Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze für die sog. Pflegestufe 0 bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im Streitfall zog die 1927 geborene Klägerin in ein Alten- und Pflegeheim. Die AOK wies ihren Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ab, weil der Hilfebedarf nicht mindestens anderthalb Stunden täglich betragen habe. Die Voraussetzungen für eine Zuordnung zur Pflegestufe I seien daher nicht gegeben.Im Jahr 1999 zahlte... Lesen Sie mehr