alle Urteile, veröffentlicht am 01.10.2015
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.07.2015
- VIII R 50/14 -
Abgeltungsteuer: Antrag auf Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich
Bundesfinanzhof verneint verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Befristung des Antragsrechts
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Antrag auf sogenannte Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war an einer GmbH beteiligt und erzielte aus dieser Beteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form sogenannter verdeckter Gewinnausschüttungen. Diese waren nach § 32 d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % besteuert worden. In ihrer - von einem Steuerberater erstellten - Steuererklärung stellte die Klägerin zwar u.a. einen Antrag auf sogenannte Günstigerprüfung, nicht jedoch einen Antrag auf Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst a EStG für diese Kapitalerträge. Eine Regelbesteuerung der Kapitalerträge hätte zu einer geringeren Steuer geführt.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015
- B 12 KR 15/12 R -
Eltern haben keinen Anspruch auf Beitragsentlastung in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und Kindererziehung
Gesetzliche Regelungen zur Beitragsbemessung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz
Eltern können nicht beanspruchen, wegen des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Die entschied das Bundessozialgericht in einem Musterverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Ehepaar mit drei Kindern. Die Kläger forderten, Beiträge nur in der Höhe der Hälfte der jetzigen "Bemessung" (bzw. unter Abzug von 833 Euro je Kind und Monat oder eines Betrages in Höhe des steuerlichen Existenzminimums) zahlen zu müssen. Die Kläger blieben damit jedoch in allen Instanzen erfolglos.Das Bundessozialgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2013
- 9 U 218/12 -
Kfz-Werkstatt darf trotz hoher Kosten für Fehlersuche nicht mehr als vereinbarte Vergütung verlangen
Kein Anspruch auf übliche Vergütung bei mündlich vereinbarter Vergütung
Haben sich ein Fahrzeugeigentümer und eine Kfz-Werkstatt mündlich auf eine Vergütung für die Fehlersuche am Fahrzeug geeinigt, so kann die Werkstatt trotz umfangreicher und kostenintensiver Fehlersuche nicht mehr Geld als vereinbart verlangen. Ein Anspruch auf die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB besteht aufgrund der mündlich vereinbarten Vergütung nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Fehlers in der Elektronik seines Fahrzeugs brachte ein Fahrzeugeigentümer im September 2010 seinen Wagen in eine Kfz-Werkstatt. Diese sollte die Ursache für den Fehler finden und gegebenenfalls beheben. Die Werkstatt hatte in der Folgezeit erhebliche Schwierigkeiten den Fehler zu finden, sodass der Fahrzeugeigentümer schließlich... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 01.10.2015
- 20 K 5858/14 -
Abschleppmaßnahme trotz Schwerbehinderung rechtmäßig
Pflicht zur Umsetzung besteht nur bei vorhandenen Alternativstandorten im Sichtbereich
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein im Parkverbot abgestelltes Fahrzeug auch dann abgeschleppt werden darf, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte (blauer Parkausweis) ausliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klägerische Pkw parkte am Abend des 12. September 2014 im Zielbereich des am darauffolgenden Tag stattfindenden Köln-Marathons 2014. Im Zielbereich war das Parken großräumig durch eine Zusatzbeschilderung verboten. Im PKW war gut sichtbar ein blauer Parkausweis ausgelegt, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Da im Sichtbereich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 26.01.2015
- 10 C 331/14 -
Hauptwasserzähler zeigt 20 % höheren Verbrauch als Summe der Einzelwasserzähler an: Mieter muss Differenzbetrag nicht zahlen
Verbrauchsüberschreitung aufgrund vermuteter unterlassener Instandhaltung
Zeigt der Hauptwasserzähler einen um 20 % höheren Verbrauch an als die Summe der Einzelwasserzähler, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen. Denn in diesem Fall wird vermutet, dass die Verbrauchsüberschreitung auf einer unterlassenen Instandhaltung zurückzuführen ist. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Mieterin aufgrund einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von über 135 Euro nachzahlen. Dieser Betrag ergab sich aus einer Differenz der in der Abrechnung zugrunde gelegten Gesamtverbrauchsmenge gegenüber dem von den Stadtwerken festgestellten Gesamtverbrauch. Der Differenzbetrag beruhte auf eine Messdifferenz zwischen... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.08.2015
- 10 K 3553/13 -
Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum steuerbegünstigten Brauchtum
Für Umsätze in der "Nacht der Nächte" ist nur ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen
Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, handelt es sich dabei um einen sogenannten Zweckbetrieb zur Förderung des "traditionellen Brauchtums". Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Für die Umsätze ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Karnevalsverein aus dem Bergischen Land, der seit Ende der 70er Jahre am Karnevalssamstag die sogenannte "Nacht der Nächte" veranstaltet. Hierbei handelt es sich um eine vom Verein selbst als "große Kostümparty" bezeichnete Veranstaltung, an der im Streitjahr ca. 1.200 ausnahmslos kostümierte Karnevalisten teilnahmen. Neben Musikbeiträgen... Lesen Sie mehr