alle Urteile, veröffentlicht am 01.02.2022
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05.11.2021
- 5 U 119/13 -
Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren
Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung
Unterlässt eine Hebamme die Vorlagenkontrolle, obwohl ihr bekannt ist, dass bei der Schwangeren Blutungen vorliegen, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Erleidet das Kind dadurch einen Hirnschaden, kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Oktober 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind durch einen Notkaiserschnitt geboren. Aufgrund einer Plazentaablösung kam es bei der Schwangeren zuvor zu Blutungen und einer Sauerstoffunterversorgung beim Kind. Das Kind erlitt aufgrund dessen einen Hirnschaden und klagte daher unter anderem gegen die Hebamme, welche die Mutter des Kindes vor dessen Geburt betreut hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Hebamme wurde vorgeworfen auf die ihr bekannte Blutung der Mutter des Kindes zu spät reagiert zu haben. Sie hätte viel früher die diensthabende Gynäkologin hinzuziehen müssen.... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03.11.2021
- 203 StRR 504/21 -
Abstellen eines Anhängers mit falschem Kennzeichen am Straßenrand stellt Kennzeichenmissbrauch dar
Vorliegen eines "Gebrauchmachens" im Sinne von § 22 Abs. 2 StVG
Wer ein Anhänger mit einem falschen Kennzeichen am Straßenrand abstellt, begeht den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 2 StVG. Es liegt insofern ein "Gebrauchmachen" des Anhängers im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde ein Angeklagte wegen Kennzeichenmissbrauchs vom Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt. Er hatte einen Fahrzeuganhänger, an dessen Heckseite ein nicht für dieses Fahrzeug zugeteiltes Kennzeichen angebracht war, an einem Straßenrand abgestellt. Gegen die Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein. Er meinte, durch das... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2021
- 8 B 994/21 -
Keine Rückschnittsverpflichtung bei Verbleib einer Fahrbahnbreite von drei Metern
Breite von drei Metern ausreichend für Fahrzeugverkehr
Wird die Fahrbahnbreite einer Straße aufgrund eines Überwuchses auf drei Meter eingeengt, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückschnittsverpflichtung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Denn eine Breite von drei Metern ist für den Fahrzeugverkehr ausreichend. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 erging gegen einen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen eine Rückschnittsverpflichtung, weil wegen eines von seinem Grundstück ausgehenden Überwuchses die Fahrbahnbreite einer angrenzenden Straße auf drei Meter eingeengt wurde. Gegen die Ordnungsverfügung erhob der Grundstückseigentümer Klage und beantragte zudem Eilrechtsschutz.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.01.2022
- L 16 /4 KR 506/19 -
Göttinger "Transplantationsskandal": Leistungen müssen vergütet werden
Unzutreffende Angaben gegenüber Eurotransplant lassen Vergütungsanspruch nicht entfallen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass medizinisch notwendige Leistungen auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden.
Geklagt hatte eine gesetzliche Krankenkasse, die vom Göttinger Universitätsklinikum rd. 157.000 € für zwei Lebertransplantationen zurückforderte. Sie begründete ihre Rückforderung mit formellen Verstößen gegen das Transplantationsgesetz (TPG). Der behandelnde Arzt hätte durch bewusste Falschangaben zu Dialysebehandlungen eine noch höhere Dringlichkeit der Transplantation suggeriert... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.01.2022
- 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21 -
Eilantrag gegen Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos
Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung
Mit Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden, der am 24.01.2022 in Kraft getreten ist. Die Verfassungsbeschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Wird im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür jedoch besonders hohe Hürden. Solche für eine Aussetzung sprechenden Gründe von ganz besonderem Gewicht haben die Beschwerdeführerinnen nicht substantiiert dargelegt.
Die Beschwerdeführerinnen arbeiten hauptberuflich seit vielen Jahren als Tierheilpraktikerinnen und bestreiten damit einen Großteil ihres Lebensunterhalts. Sie behandeln vor allem Hunde, Katzen und Pferde, zum Teil auch Kleintiere. Sie arbeiteten dabei (nahezu) ausschließlich klassisch homöopathisch unter Anwendung hochpotenzierter registrierter Humanhomöopathika. Nach bisheriger und... Lesen Sie mehr