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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 06.12.2024

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2024
- I ZR 38/24 -

Gartenmarkt darf beim Sonntagsverkauf auch Dekorationsartikel und Christbaumschmuck verkaufen

Die streitgegenständlichen Waren sind dem Randsortiment zuzurechnen und dürfen daher verkauft werden'

Der sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen verstößt. Dies hat der Bundesgerichthof entschieden.

Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte betreibt Gartenmärkte in Nordrhein-Westfalen und verkaufte dort an einem Sonntag im November des Jahres 2022 neben Blumen und Pflanzen auch Dekorationsartikel und Christbaumschmuck. Die Klägerin hält dies für unlauter und nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.Das Landgericht hat die Klage mit Blick auf das von der Klägerin begehrte Verbot des Verkaufs von künstlichen Tannenzweigen, Motivanhängern, Zimtstangen und Glaskugeln abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.12.2024
- VG 4 L 801/24 -

Waffen für Israel: Weiterhin kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz

Kein Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ersichtlich

Erneut ist ein palästinensischer Antragsteller aus dem Gaza-Streifen mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Waffenlieferungen nach Israel zu untersagen.

Der Antragsteller hatte geltend gemacht, mit Waffenlieferungen an Israel gehe derzeit die konkrete Gefahr der völkerrechtswidrigen Verwendung gegen ihn einher. Nach der Ankündigung erneuter Waffenlieferungen an Israel durch Bundeskanzler Olaf Scholz Anfang Oktober 2024 im Bundestag habe sich die hiermit einhergehende Gefahr so konkretisiert, dass er derartige Lieferungen untersagen lassen könne.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.2024
- 8 AZR 370/20 -

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Teilzeitbeschäftigte bekommen Zuschläge ab der ersten Überstunde

Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 AGG) verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Beklagte ist ein ambulanter Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin ist bei ihm als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 vH eines Vollzeitbeschäftigten tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme der zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di geschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Anwendung. Nach § 10 Ziff. 7... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 06.12.2024
- 1 L 1113/24 -

Aufenthaltsverbot für 1. FC Magdeburg-Fan bestätigt

Fan könnte Straftaten begehen

Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Magdeburgers abgelehnt, der sich dagegen gewandt hatte, dass ihm das Polizeipräsidium Münster für das Fußballspiel SC Preußen Münster gegen den 1. FC Magdeburg am morgigen Samstag verboten hat, die Bereiche Hauptbahnhof Münster, Bahnhof Münster-Hiltrup und Preußenstadion zu betreten und sich dort aufzuhalten.

Das Polizeipräsidium Münster hatte das Verbot im Wesentlichen damit begründet, der Antragsteller sei bei mehreren Vorfällen im Zusammenhang mit Fußballspielen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Unter anderem sei er im Februar 2024 vor dem Fußballspiel des 1. FC Magdeburg gegen den FC Schalke 04 als Teilnehmer einer gewaltsamen Auseinandersetzung von insgesamt 100 Personen identifiziert... Lesen Sie mehr