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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.11.2023
- 4 K 536/22 -
Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK-Raffinerie gilt als freigegeben
Einstellung des Verfahrens mittels eines Verwaltungsakts wegen fehlender Rechtsgrundlage rechtswidrig
Der Erwerb eines 37,5-prozentigen Anteils an der PCK Raffinerie GmbH (PCK) in Schwedt durch eine österreichische GmbH gilt nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung als freigegeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin, eine österreichische GmbH, deren Muttergesellschaft in Guernsey ansässig ist, hatte im Juli 2021 von der S. GmbH 37,5 % der Stimmrechtsanteile an der PCK erworben. Kurz darauf meldete sie das Vorhaben zum Zweck der Investitionsprüfung beim (damaligen) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, welches ein
Einstellung des Verfahrens mittels eines Verwaltungsakts rechtswidrig
Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Die vom BMWK vorgenommene
Antrag auf Feststellung der fiktiven Freigabe des Anteilserwerb begründet
Auch der Antrag auf Feststellung der fiktiven Freigabe des Anteilserwerbs sei begründet. Das BMWK habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33449
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