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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2022
- VG 2 L 239/22 -
Bezirksstadtrat darf nur Wahres sagen und nicht unsachlich sein
Richter rüffeln Berliner Grünen-Stadtrat wegen Aussagen zu Hauseigentümer
Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in einem Eilverfahren aufgegeben, vorerst bestimmte Äußerungen zu einem Immobilienunternehmen zu unterlassen
Der für Bauen zuständige Stadtrat des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg , Florian Schmidt (Grüne) hatte in einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2022 behauptet, die Antragstellerin habe im Zusammenhang mit der Sanierung eines ihr gehörenden Hauses bestimmte, vom Wohnungsamt angeforderte Unterlagen nicht eingereicht. Ferner hatte er u.a. ausgeführt, bei der Antragstellerin komme es "knapp unter der Einhaltung von Vorschriften" zu Verzögerungen, Verschleppungen und Umgehungsversuchen "mit dem Ziel, hier Mieter*innen zu entmieten und letztlich dieses Haus einer hohen Verwertung zuzuführen", was ein "extremes Beispiel für Spekulationen für den Raubbau an unserer Wohnstruktur" darstelle. Gegenüber der Presse wiederholte der Baustadtrat, die Antragstellerin führe die Sanierung des Hauses "sehr langsam" aus. Es sei von einer "Verzögerungstaktik" auszugehen, mit der "Mieter*innen mürbe gemacht und zur Kündigung getrieben werden sollen".
Äußerungen des Bezirksstadtrats teilweise unwahr
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem auf Unterlassung gerichteten Eilantrag der Antragstellerin überwiegend stattgegeben. Bei der erstgenannten Äußerung handele es sich um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32138
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