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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2024
- 18 K 4774/21, 18 K 4927/21 und 18 K 5786/21 -
Polizeiliche Maßnahmen während Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW weitgehend rechtmäßig
Polizeiketten milderes Mittel als Auflösung
Die im Rahmen der Versammlung ergangenen Maßnahmen des Polizeipräsidiums Düsseldorf waren gegenüber fünf der insgesamt sieben Kläger rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Gegenstand der Klagen waren die Maßnahmen der Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Düsseldorf im Juni 2021 im Rahmen der Versammlung mit dem Motto „Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten“, bei denen eine Gruppe von 338 Personen, unter denen sich auch fünf der sieben Kläger befunden haben, von der Versammlung ausgeschlossen und im Bereich Breite Straße / Ecke Bastionstraße in Düsseldorf über mehrere Stunden „eingekesselt“ worden waren.
Antifa-Nähe begründet Störer-Eigenschaft
Nach Auffassung des VG waren der
Polizeiketten milderes Mittel als Auflösung
Der Versammlungsleiter und sein Vertreter blieben mit ihrer Klage auf Feststellung, dass das Anhalten des Aufzuges mit dem Einziehen von Polizeiketten und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33915
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