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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2024
- 29 K 910/22 -
Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester
Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung
Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des Caritasverbandes abgewiesen.
Die
Kein Arbeitsentgelt - kein Verdienstausfall
Das Gericht hat nun entschieden, dass die
Staatliches Recht nicht anwendbar
Für die Dienste der
VG verneint auch Entschädigungsanspruch der Ordensgemeinschaft
Einen bei der Ordensgemeinschaft selbst entstandenen Entschädigungsanspruch hat das Gericht ebenfalls verneint. Dieser kommt nach der gesetzlichen Regelung nur bei natürlichen Personen in Betracht, die Adressat einer entsprechenden infektionsschutzrechtlichen Anordnung gewesen sind. Eine entsprechende Anwendung des Gesetzes scheidet aus, weil eine planwidrige Lücke bei den infektionsschutzrechtlichen Entschädigungsregelungen nicht vorliegt. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33696
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