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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.07.2023
- 3 K 26/23.NW -
Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)
Verhüllungsverbot am Steuer mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren als unbegründet abgewiesen. Im Gegensatz zu einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch (Hijab) verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie.
Die Klägerin stellte im Juli 2021 bei dem Beklagten einen Antrag auf Erteilung einer
Verhüllungsverbot am Steuer schränkt Religionsfreiheit nur unwesentlich ein
Die nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens von der Klägerin im Januar 2023 erhobene Klage hat das VG abgewiesen. Der religiös begründete Wunsch der Klägerin, während des Führens eines Kraftfahrzeugs der Fahrerlaubnisklasse "B" einen
Verkehrssicherheit vorrangig
Eine schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Ablehnung der begehrten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33135
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