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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.03.2009
- 5 K 2895/08 -
Privatdetektiv hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines
Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die Gefahren ausgesetzt ist, rechtfertigt nicht Erlaubnis zur Mitführung einer Schusswaffe
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Privatdetektivs gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Erteilung eines Waffenscheines abgewiesen.
Der Kläger ist seit 1974 als selbstständiger Privatdetektiv tätig. Im Oktober 1976 wurde ihm erstmalig ein
Schusswaffe nicht erforderlich, da Privatdetektiv nicht mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe gefährdet ist
Bei der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung sei ein strenger Maßstab anzulegen. Die beantragte, durch einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 20.04.2009
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Dokument-Nr. 7737
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