Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 107, 102
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 107, Seite: 102
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 107, 102:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom01.06.2004
- 1 Ss 46/04 -
Keine zwangsläufige Strafbarkeit der Äußerung "Sie können mich mal..." als Beleidigung
Die Redewendung "Sie können mich mal…" ist mehrdeutig. Daher stellt eine solche Äußerung nicht zwangsläufig eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Vielmehr kommt es auf die konkrete Situation an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VRS 107, 102 wird teils auch als „VRS 107, S. 102“ zitiert.