Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 109, 129
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 109, Seite: 129
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 109, 129:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.07.2005
- 2 ss OWi 177/05 -
Während des Autofahrens ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten
Das Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay während des Autofahrens stellt eine Benutzung des Handys im Sinne vom § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 109, 129 wird teils auch als „VRS 109, S. 129“ zitiert.