Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 111, 215
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 111, Seite: 215
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 111, 215:
Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom16.05.2006
- 1 Ss 82/06 -
Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten
Das Thüringer Oberlandesgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sömmerda in einer Bußgeldsache mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Gebrauch eines Handys als Diktiergerät während der Fahrt verboten ist. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 111, 215 wird teils auch als „VRS 111, S. 215“ zitiert.